Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Bewerbungsphase für die aktuelle Runde des Förderprogramms "Neue Qualität der Arbeit" eröffnet. Die Förderrunde wird von der Initiative Neue Qualität der Arbeit begleitet. Das durch die Projekte gewonnene Wissen zur Gestaltung der Arbeitswelt von morgen wird in die Angebote der vom BMAS geförderten Initiative Neue Qualität der Arbeit einfließen und so in die betriebliche Praxis überführt. Auf diese Weise unterstützt die Initiative Neue Qualität der Arbeit die Entwicklung innovativer Ansätze und Instrumente im Bereich Arbeitskultur, Beschäftigung und Personalpolitik.
Die Arbeitswelt der Zukunft gestalten
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind eingeladen, sich mit Projektideen im Bereich „Mitarbeiterorientierte Personalpolitik“ für eine Förderung zu bewerben. Aber auch Verbände, Vereinigungen, Gewerkschaften, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Stiftungen können ihre Vorhabenskizzen bis zum 28. August 2015 einreichen. Gesucht werden Projektideen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, die Arbeitsfähigkeit der Erwerbstätigen in Betrieben und Verwaltungen zu erhalten und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt sind besonders Handlungsansätze gefragt, die zur Gestaltung "digitaler Arbeit" beitragen. Insofern stehen die Projektideen inhaltlich im Kontext des kürzlich vom BMAS gestarteten Dialogprozesses "Arbeiten 4.0".
In zwei Schritten zur Projektförderung
Und so geht’s: Interessierte bewerben sich in einem ersten Schritt mit einer Projektskizze, die sowohl in elektronischer als auch in schriftlicher Form bis zum 28. August 2015 vorzulegen ist. Im Anschluss daran werden ausgewählte Bewerber aufgefordert, einen förmlichen Projektantrag einzureichen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate. Förderbeginn ist voraussichtlich das erste Halbjahr 2016. Das BMAS fördert die ausgewählten Projekte im Rahmen einer Anteilfinanzierung mit einer Zuwendung in der Regel mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des geplanten Vorhabens. Eine Förderung für bereits begonnene Vorhaben ist ausgeschlossen.
Die Antragsunterlagen, den Förderleitfaden "Neue Qualität der Arbeit" sowie weitere Hinweise und Nebenbestimmungen finden Sie auf der Website der gsub.