- Wer kann vom ESF Plus gefördert werden?
- ESF Plus-Bundesprogramm in der Förderperiode 2021-2027
- Verteilung der ESF Plus-Mittel
- ESF Plus-Förderprogramme (2021 bis 2027) des BMAS
Als das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und sozialen Integration in Europa wirkt der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) vor Ort mit tausenden von praxisnahen Projekten. Diese unterstützen Menschen, in Arbeit oder Ausbildung zu kommen oder in Arbeit zu bleiben.
In der alten Förderperiode 2014-2020 konnte der ESF EU-weit bereits rund 20 Mio. Menschen erreichen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, rund 10 Mio. Angehörige benachteiligter Gruppen unterstützen und mehr als 520.000 kleine und mittlere Unternehmen fördern.
In der jetzigen Förderperiode 2021-2027 ist der ESF als „ESF Plus“ noch stärker auf den Gedanken eines sozialeren Europas ausgerichtet. Der bisherige Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) werden unter einem Dach zusammengefasst.
Wer kann vom ESF Plus gefördert werden?
Die Europäische Union verfolgt mit dem ESF Plus das Ziel, Menschen eine berufliche Perspektive zu geben. Der ESF Plus hilft den Menschen in Deutschland und in Europa, ihr Bildungsniveau und ihre Qualifikationen zu verbessern und damit ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Ziel ist, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Im Fokus stehen arbeitslose Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene beim Übergang in Ausbildung und Beruf, Arbeitnehmer*innen, aber auch Existenzgründer*innen sowie kleine und mittelständische Unternehmen und Solo-Selbstständige.
Besonderes Gewicht legt der ESF Plus auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung. Daher kümmert sich der ESF Plus besonders um diejenigen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, wie z. B. benachteiligte junge Menschen, Migrant*innen sowie wohnungslose Personen.
Der ESF Plus ist jedoch keine Arbeitsvermittlung. Vielmehr fördert er zahlreiche Beschäftigungsprojekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Eine Förderung einzelner Personen erfolgt nur über die unterschiedlichen ESF Plus-Förderprogramme und zwar über die ausgewählten Projekte und verantwortlichen Institutionen in dem jeweiligen Programm.
ESF Plus-Bundesprogramm in der Förderperiode 2021-2027
Zur Erreichung der Ziele entwickelt jeder Mitgliedstaat und jede Region für jede Förderperiode eine eigene Strategie im Rahmen eines Programms (vormals Operationelles Programm), das von der EU-Kommission genehmigt werden muss. In Deutschland legen sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesländer der EU-Kommission ein Programm vor.
Das ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird das ESF Plus-Bundesprogramm von vier weiteren Bundesministerien umgesetzt:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Die ESF Plus-Maßnahmen bzw. ESF Plus-Förderprogramme des Bundes werden thematisch unter fünf Förderschwerpunkten gebündelt:
- Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
- Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut
- Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
- Soziale Innovationen
- Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen
Verteilung der ESF Plus-Mittel
In Deutschland erhalten Bund und Länder im Förderzeitraum 2021 bis 2027 insgesamt rund 6,56 Mrd. Euro aus dem ESF Plus. Davon fließen rund 2,22 Mrd. Euro in das ESF Plus-Bundesprogramm und rund 4,34 Mrd. Euro in die ESF Plus-Aktivitäten der Bundesländer. Die ESF Plus-Mittel stehen jedoch nur zur Verfügung, wenn ein Teil der Kosten für die geförderten Projekte von den Mitgliedsstaaten selber getragen wird (Kofinanzierung).
ESF Plus-Förderprogramme (2021 bis 2027) des BMAS
Folgende Förderprogramme des BMAS werden vom ESF Plus mitfinanziert:
- Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder
- EHAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen
- INQA-Coaching
- IQ - Integration durch Qualifizierung
- JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa
- KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
- MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch
- Rat geben - Ja zur Ausbildung!
- rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
- Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
- Win-Win - Durch Kooperation zur Integration
- WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt
- Zukunftszentren - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigtenbei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation
Publikationen
Der Europäische Sozialfonds Plus in Deutschland 2021 - 2027
ESF Plus-Programmbroschüre: Der Europäische Sozialfonds Plus (2021-2027)