Arbeitsförderung Aktuelles und Übersicht: Arbeitsförderung Leistungen der Arbeitsförderung Beratung und Vermittlung Förderung der Erwerbstätigkeit Beschäftigungssicherung Programme für Beschäftigungschancen (SGB III) Arbeitslosengeld Übersicht: Arbeitslosengeld Anspruchsvoraussetzungen Höhe Anspruchsdauer Bürgergeld Übersicht: Bürgergeld Anspruchsvoraussetzungen Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld Bildungspaket Übersicht: Bildungspaket Leistungen Regionale Anlaufstellen Bildungspaket Beratung und Vermittlung Beschäftigungschancen im SGB II Organisation der Jobcenter Aus- und Weiterbildung Aktuelles und Übersicht: Aus- und Weiterbildung Berufliche Ausbildung Übersicht: Berufliche Ausbildung Leistungen zur Ausbildungsförderung Ausbildungsgarantie Berufsberatung und Berufsorientierung Jugendberufsagenturen Jugendgarantie Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP) Bildungsketten Allianz für Aus- und Weiterbildung Hilfe beim Hauptschulabschluss Förderung von Jugendwohnheimen Berufliche Weiterbildung Übersicht: Berufliche Weiterbildung Nationale Weiterbildungs­strategie Förderung der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungsverbünde Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung Servicestelle Weiterbildungsagenturen Weiterbildungslotse Fachkräftesicherung Fünf Handlungsfelder Fachkräftesicherung in der Praxis Übersicht Initiative Neue Qualität der Arbeit INQA-Coaching Lern-und Experimentierräume Zukunftszentren Fachkräftestrategie der Bundesregierung Fachkräftemonitoring Deutscher Fachkräftepreis Migration und Arbeit Übersicht: Migration und Arbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Übersicht Voraussetzungen für Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen Fachkräfte­­einwanderungs­gesetz Anerkennung und Qualifizierung Übersicht Anerkennung Ihrer Qualifikationen Erlangen einer Qualifikation Deutsch lernen für den Beruf Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ" Orientierung und Vermittlung Übersicht Wer? Was? Wo? Orientierung auf dem Arbeitsmarkt Arbeitsvermittlung aus dem Ausland Arbeitsvermittlung ins Ausland Flucht und Asyl Übersicht Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ESF-Plus Programm "WIR" Der Asylprozess und staatliche Unterstützung Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete Digitalisierung der Arbeitswelt Übersicht: Digitalisierung der Arbeitswelt Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Rat der Arbeitswelt Arbeitsschutz Aktuelles und Übersicht: Arbeitsschutz Arbeitsschutzausschüsse Gesundheit am Arbeitsplatz Übersicht Präventive Arbeitsmedizin Psychische Gesundheit Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeitsmedizinische Vorsorge Nationaler Asbestdialog Nichtraucherschutz für Beschäftigte Lastenhandhabung Technischer Arbeitsschutz Übersicht Gefahrstoffe Sicherheit in Arbeitsstätten Lärm- und Vibrationsschutz Arbeitsschutzorganisation Biologische Arbeitsstoffe Arbeitsschutz auf Baustellen Betriebs- und Anlagensicherheit Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz Elektromagnetische Felder Produktsicherheit Arbeitsrecht Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht Arbeitnehmerrechte Übersicht: Arbeitnehmerrechte Betriebliche Mitbestimmung Kündigungsschutz Jugendarbeitsschutz Datenschutz Arbeitszeitschutz Schutz für Paketboten Mindestlohn Aktuelles und Übersicht: Mindestlohn Mindestlohn-Rechner Mindestlohnkommission Mindestlohn-Glossar Einführung und Anpassungen des Mindestlohns Dokumentations­pflicht Mindestlohn und Praktikum Branchenmindestlohn Leiharbeit / Werkverträge Tarifverträge Übersicht: Tarifverträge Allgemeinverbindliche Tarifverträge Tarifregister Tarifvertragliche Sozialkassen Tariftreue Übersicht: Tariftreue Öffentliche Konsultation zur Tariftreue Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen Teilzeit und flexible Arbeitszeit Entsendung von Arbeitnehmern Unser Land in Arbeit Übersicht André Goerner Anna Lena Bogenhauser Damian Strauß Eva Sachse Greta Silver Katharina Bäcker Olha Maletska Peter Kossen Till Gurka Valentina Popovic
Modernisierung des Sozialstaats Sozialversicherung Aktuelles und Übersicht: Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung Künstlersozialversicherung Sozialversicherungswahlen Unfallversicherung Übersicht: Gesetzliche Unfallversicherung Unfallversicherung im Überblick Was sind Arbeitsunfälle? Was sind Berufskrankheiten? Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht Fragen und Antworten Rente & Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Rente und Altersvorsorge Rentenpaket 2025 Was ist Gesetzliche Rentenversicherung? Aktuelles und Übersicht: Gesetzliche Rentenversicherung Wer ist versichert? Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenberechnung Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Übersicht Altersrenten Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Grundrente Leistungen zur Teilhabe Zusätzliche Altersvorsorge Übersicht Betriebliche Altersversorgung Private Altersvorsorge Fragen und Antworten zur Zusätzlichen Altersvorsorge Digitale Rentenübersicht Rentenlexikon Fakten zur Rente Übersicht Alternde Gesellschaft Gesetzliche Rentenversicherung Alterseinkommen und zusätzliche Vorsorge Grundsicherung im Alter Alterssicherung im internationalen Vergleich Dialogprozess "Arbeit & Rente" Sozialhilfe Aktuelles und Übersicht: Sozialhilfe Allgemeines zur Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt Darlehen und einmalige Leistungen Oft gestellte Fragen und Antworten zur Sozialhilfe Leistungssätze Asylbewerberleistungsgesetz Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten Daten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Soziale Entschädigung Aktuelles und Übersicht: Soziale Entschädigung Soziale Entschädigung Neues Soziales Entschädigungsrecht Übersicht Schnelle Hilfen Krankenbehandlung Leistungen zur Teilhabe Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Besondere Leistungen im Einzelfall Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Gesetze und Verordnungen Antragstellung Entschädigte nach dem alten SER Rundschreiben Zahlen und Daten zur Sozialen Entschädigung Stiftung Anerkennung und Hilfe Übersicht Infos über die Stiftung Aufarbeitung Anerkennung und Erinnerung Weitere Informationen Härtefallfonds Übersicht: Härtefallfonds Leistung der Stiftung und Voraussetzungen Fragen und Antworten Kontakt zur Stiftung Härtefallfonds Über die Stiftung Versorgungsmedizin Übersicht: Versorgungsmedizin Versorgungsmedizin-Verordnung Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Teilhabe und Inklusion Aktuelles und Übersicht: Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Übersicht Politik für Menschen mit Behinderungen Formen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Leistungen nach dem SGB IX Beratungsleistungen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Assistenzhunde Rehabilitation und Teilhabe Übersicht Rehabilitation und Teilhabe Was ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Persönliches Budget Bundesteilhabegesetz Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe Förderprogramm rehapro Leichte Sprache anwenden Bundesinitiative Barrierefreiheit Übersicht: Bundesinitiative Barrierefreiheit Über die Bundesinitiative Barrierefreiheit Kampagne: Deutschland wird barrierefrei Teilhabeforschung
Europa Aktuelles und Übersicht: Europa Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Übersicht Überblick: Themen der europäischen Arbeitswelt Institutionen und Gremien Europäische Säule sozialer Rechte Jugendgarantie Menschen mit Behinderung Arbeiten innerhalb der EU Übersicht Rechtsgrundlagen Arbeitnehmerfreizügigkeit Arbeitnehmerentsendung Zugang zu Sozialleistungen und Leistungsausnahmen Informationen und Beratung Koordinierung sozialer Rechte Faire Mobilität Freihandelsabkommen Migration aus Drittstaaten Europäische Fonds Aktuelles und Übersicht: Europäische Fonds Europäischer Sozialfonds (ESF) Europäischer Globalisierungsfonds (EGF) Europäischer Hilfsfonds (EHAP) Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Aktuelles und Übersicht: International Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen von G7 / G20 Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Übersicht Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten Lieferkettengesetz Twinning (Verwaltungspartnerschaften) Sozialversicherungsabkommen Internationale Organisationen Übersicht Europarat Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Vereinte Nationen
Wir stellen uns vor Übersicht: Wir stellen uns vor Aufgaben des BMAS Geschäftsbereich des BMAS Informationsstand des BMAS Gremien nach dem Bundes­gremien­besetzungs­gesetz Informationsfreiheit und Akteneinsicht Geschichte des BMAS Übersicht Die Geschichte des Dienst­sitzes des BMAS in Berlin Historikerkommission Ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales seit 1949 Ministerin und Hausleitung Beauftragte der Bundesregierung Arbeiten und Ausbildung im BMAS Übersicht: Arbeiten und Ausbildung im BMAS Arbeiten im BMAS Ausbildung im BMAS Referendariat und Praktikum Zu Gast im BMAS Start virtueller Rundgang Besucherdienst Haupteingang Hauptgebäude Kleisthaus Ritterschaftsbank Süderweiterung Regine-Hildebrandt-Haus Veranstaltungen
Bürgertelefon / Kontakt Übersicht: Bürgertelefon / Kontakt Bürgertelefon Kontaktformular Presse Newsroom Pressekontakt Leitungstermine Pressemitteilungen Meldungen Reden Interviews Zitate Pressefotos Newsletter Newsletter bestellen und verwalten Newsletter-Archiv RSS Newsletter Newsletter bestellen und verwalten Newsletter-Archiv RSS Gesetze und Verordnungen Publikationen Politikbereich für junge Menschen Übersicht Kinderbücher Übersicht Rätsel Rezepte Malen und basteln Interaktive Angebote vor Ort Das Medienpaket zur Sozialpolitik Publikationen für Jugendliche Mediathek Übersicht: Mediathek Videos Bildergalerien Podcasts Übersicht: Podcasts Video-Podcast "Hin.Gehört.Spezial" Podcast - Das Arbeitsgespräch Hörbücher für Kinder Webdokus Statistiken (Open Data) Digitale Verwaltung Aktuelles und Übersicht: Digitale Verwaltung Das Onlinezugangsgesetz Digitale Angebote für Arbeit und Berufsleben Digitale Angebote für Sozialleistungen Digitale Angebote für Fördermittel
Arbeit Arbeitsförderung Arbeitslosengeld Bürgergeld Bildungspaket Aus- und Weiterbildung Berufliche Ausbildung Berufliche Weiterbildung Fachkräftesicherung Fachkräftesicherung in der Praxis Migration und Arbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Anerkennung und Qualifizierung Orientierung und Vermittlung Flucht und Asyl Digitalisierung der Arbeitswelt Arbeitsschutz Gesundheit am Arbeitsplatz Technischer Arbeitsschutz Arbeitsrecht Arbeitnehmerrechte Mindestlohn Tarifverträge Tariftreue Unser Land in Arbeit Soziales Sozialversicherung Unfallversicherung Rente & Altersvorsorge Was ist Gesetzliche Rentenversicherung? Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Zusätzliche Altersvorsorge Fakten zur Rente Sozialhilfe Soziale Entschädigung Neues Soziales Entschädigungsrecht Stiftung Anerkennung und Hilfe Härtefallfonds Versorgungsmedizin Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Rehabilitation und Teilhabe Bundesinitiative Barrierefreiheit Europa und die Welt Europa Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Arbeiten innerhalb der EU Europäische Fonds Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Internationale Organisationen Ministerium Wir stellen uns vor Geschichte des BMAS Arbeiten und Ausbildung im BMAS Zu Gast im BMAS Service Bürgertelefon / Kontakt Presse Newsletter Politikbereich für junge Menschen Kinderbücher Mediathek Podcasts Digitale Verwaltung

Die Rentenreform 2025

Die gesetzliche Rente ist und bleibt das Herzstück der Alterssicherung

Heutige und zukünftige Rentnerinnen und Rentner sollen sich auf die Absicherung im Alter verlassen können. Deshalb wird durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (sogenanntes "Rentenpaket 2025") die Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2031 verlängert. Das gewährleistet, dass das Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt. Rund die Hälfte aller Seniorinnen und Senioren haben im Alter nur Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Osten betrifft es sogar Dreiviertel aller Rentnerinnen und Rentner. Mit der Stabilisierung des Rentenniveaus sichern wir ihre Rente ab.

Erziehungszeiten werden angerechnet

Kinder sind nicht nur eine Bereicherung, ihre Erziehung ist Arbeit und ihr gesellschaftlicher Beitrag immens. Deshalb werden Erziehungszeiten nun vollumfänglich für bis zu drei Jahre für jedes Kind anerkannt - unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Von der Verbesserung der "Mütterrente" profitieren rund 10 Millionen Menschen, vor allem Frauen, die aufgrund fehlender Betreuungsangebote ihre beruflichen Tätigkeiten oft unterbrechen mussten bzw. müssen.

Schwerpunkte

Was ist die Haltelinie?

Die Höhe der Rente folgt grundsätzlich der Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Die Rentenanpassungsformel enthält jedoch auch sogenannte Dämpfungsfaktoren, durch die die Renten auf lange Sicht geringer steigen als die Löhne und Gehälter. Um eine Entkoppelung der Renten von den Löhnen und Gehältern zu verhindern, gilt seit 2019 die sogenannte Haltelinie, die dafür sorgt, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt. Nach geltendem Recht würde diese Haltelinie jedoch Ende 2025 auslaufen. Mit dem Rentenpaket 2025 wird die Geltung der Haltelinie bis 2031 verlängert.

Ansonsten würde das Rentenniveau dann bis 2031 um rund einen Prozentpunkt sinken – bei einer Monatsrente von beispielsweise 1.500 Euro wären das rund 35 Euro weniger im Monat.

Was bedeutet ein Rentenniveau von 48 Prozent?

Das sogenannte Rentenniveau wird im Gesetz als „Sicherungsniveau vor Steuern“ bezeichnet und ist eine standardisierte Kenngröße, welche die Entwicklung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitablauf abbildet. Dieses Niveau ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt. Die zu zahlenden Sozialbeiträge auf die Rente und den Lohn werden dabei abgezogen. Die sogenannte Standardrente entspricht einer Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung mit Durchschnittsverdienst. Vereinfacht ausgedrückt wird mit dem Rentenniveau gezeigt, wie sich die Renten im Zeitablauf im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln.

Ein Rentenniveau von 48 Prozent stellt jedoch nicht – wie oft irrtümlich angenommen – auf das letzte Gehalt vor dem Renteneintritt ab.

Was sind die Pläne der Bundesregierung zur Haltelinie?

Mit der Verlängerung der Haltelinie über 2025 hinaus wird ein Absinken des Rentenniveaus bis 2031 verhindert und die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung gestärkt. Zwar greift nach 2031 wieder die Rentenanpassungsformel mit den Dämpfungsfaktoren und das Rentenniveau sinkt, jedoch ausgehend vom Rentenwert des Jahres 2031. Somit profitieren von der Sicherung des Rentenniveaus nicht nur Rentnerinnen und Rentner, sondern auch alle, die noch mitten im Berufsleben stehen.

Wer profitiert von der Haltelinie?

Die Stabilisierung des Rentenniveaus ist insbesondere für Rentnerinnen und Rentner wichtig, die ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen beziehen. Dies betrifft rund die Hälfte aller Seniorinnen und Senioren, im Osten der Republik sogar drei Viertel. Zudem profitieren alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die aktuell noch vor dem Eintritt ins Berufsleben stehen. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent erhalten zudem junge Menschen höhere Rentenanwartschaften als ohne Gesetz.

Wie wird die Haltelinie finanziert?

Die Verlängerung der Haltelinie ist steuerfinanziert: Das heißt, sie wird von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert. Also von Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen, von jungen Menschen sowie den Rentnerinnen und Rentnern selbst, aber auch von Menschen, die Steuern zahlen, aber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, wie Beamte, Ärztinnen oder Architekten.

Was ist die sogenannte „Mütterrente“?

Der gesellschaftliche Beitrag von Menschen, die Kinder erziehen, ist immens. Deshalb hatte sich der Gesetzgeber einst für eine verbesserte Anerkennung der Erziehungsleistung in der Rente entschieden – damals allerdings nur für die Zukunft. Für ab 1992 geborene Kinder werden seitdem die ersten drei Jahre der Kindererziehung anerkannt, für die davor geborenen Kinder wurde dagegen zunächst weiterhin nur das erste Jahr anerkannt. In den Jahren 2014 und 2019 wurde die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder in zwei Stufen von einem auf insgesamt zweieinhalb Jahre verlängert. Aber die Erziehung eines jeden Kindes ist gleich viel wert. Deshalb soll diese Gerechtigkeitslücke ab 1. Januar 2027 geschlossen und die Erziehungsleistung von Müttern oder Vätern in den ersten drei Lebensjahren jedes Kindes gleichermaßen gewürdigt werden, unabhängig vom Geburtsjahr. Von der Mütterrente III werden rund zehn Millionen Menschen – zumeist Mütter – profitieren. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Deutsche Rentenversicherung für die technische Umsetzung eine zweijährige Vorlaufzeit braucht. Berechtigte, die bereits eine Rente beziehen, erhalten die Mütterrente III im Januar 2028 rückwirkend für das Jahr 2027.

Wieviel Euro macht die Mütterrente III für vor 1992 geborene Kinder im Monat aus?

Nehmen wir als Beispiel zwei Frauen, die beide 1959 geboren wurden und mit 66 Jahren in Rente gehen. Die erste hat ein Kind im Jahr 1990 geboren, die zweite im Jahr 1993. Für die Erziehung der Kinder haben beide jeweils drei Jahre im Beruf pausiert. Ohne die Angleichung der Mütterrente III für alle Kinder – unabhängig von ihrem Geburtsjahr – würde die erste Frau eine rund 20 Euro niedrigere monatliche Rente bekommen als die Mutter, deren Kind 1993 geboren wurde. Mit der Mütterrente III erhalten Berechtigte daher eine Rentensteigerung in Höhe von rund 20 Euro pro Kind.

Wie wird die „Mütterrente III“ finanziert?

Die Erziehung von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wurde vereinbart, dass die Leistungsverbesserung vollständig aus Steuermitteln finanziert wird. Dies ist deshalb richtig, weil damit alle gleichermaßen zur Finanzierung beitragen.

Haben die Maßnahmen Auswirkungen auf den Rentenbeitrag?

Sowohl für die Verlängerung der Haltelinie als auch die Ausweitung der Mütterrente wurde vereinbart, dass die daraus resultierenden Mehraufwendungen aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Beide Maßnahmen haben daher grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Beitragssatz.

Was ist das Anschlussverbot?

Mit der Aufhebung des sogenannten Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, wird diesen insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber erleichtert.

Es gibt auch bisher schon mehrere Möglichkeiten für eine (Wieder-)Einstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Denn eine sachgrundlos befristete Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, eine mit Sachgrund befristete Beschäftigung oder eine unbefristete Beschäftigung sind ohne Weiteres möglich.

Allein die Wiedereinstellung bei einem früheren Arbeitgeber mittels sachgrundloser Befristung war bislang nicht möglich. Grund dafür war das Anschlussverbot. Die Aufhebung des Anschlussverbots für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soll eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze einfacher machen.

Was ist die Aktivrente?

Mit der Aktivrente lohnt sich längeres Arbeiten auch finanziell spürbar mehr. Bis zu 2.000 Euro Verdienst im Monat sind ab 2026 steuerfrei – sogar zusätzlich zur Rente. Die Aktivrente wird ab dem Monat gewährt, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt und gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob eine Rente bezogen wird.

Welche Maßnahmen enthält das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Derzeit hat nur etwa jede zweite sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Besonders Beschäftigte mit geringem Einkommen und in kleinen Unternehmen sind seltener abgesichert. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungs­gesetz werden die steuerliche Förderung von Geringverdienenden und Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern – sogenannte Sozialpartnermodelle – weiterentwickelt, um die Betriebsrente für mehr Menschen möglich zu machen. Das neue Gesetz öffnet bestehende Sozialpartnermodelle für alle Arbeitsverhältnisse innerhalb der Zuständigkeit einer Gewerkschaft – auch branchenübergreifend. So können sich mit Zustimmung der jeweiligen Tarifvertragsparteien mehr Unternehmen anschließen, auch ohne eigenen Tarifvertrag. Davon profitieren besonders kleinere Betriebe und ihre Beschäftigten.

Unabhängig vom Sozialpartnermodell können Betriebe in tariflosen Bereichen ihren Beschäftigten künftig auch ohne Tarifvertrag eine automatische Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Arbeitgeber finanziell besonders beteiligt.

Wie soll die private Altersvorsorge reformiert werden?

Die private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung eine von drei Säulen des deutschen Rentensystems. Um die private Vorsorge attraktiver zu machen, soll sie renditestärker, einfacher, günstiger und flexibler werden. Ziel dieser Reform ist ein effizientes ergänzendes Angebot für die breite Bevölkerung. Deshalb werden die Bedingungen und Anreize zur privaten Vorsorge gerade für kleine und mittlere Einkommen sowie für Familien gestärkt. Kern der Reform ist die Einführung eines individuellen Altersvorsorgedepots, das neben die bisherigen Förderprodukte treten soll.

Wie funktioniert die Frühstart-Rente?

Mit der Frühstart-Rente erhalten junge Menschen ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge. Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren sollen hierfür monatlich zehn Euro in einem Altersvorsorgedepot angelegt werden. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird das bis dahin eingezahlte Kapital weiter angelegt.

Die Frühstart-Rente fördert die Finanzbildung junger Menschen sowie deren Eigenverantwortung für die eigene Altersvorsorge. Mit der Anlage des Altersvorsorgedepots profitieren junge Menschen sowohl von staatlicher Förderung, als auch höheren Renditen. Während der Ansparphase bleiben die Kapitalerträge steuerfrei, dadurch kann der Zinseszinseffekt optimal genutzt werden. Mit dem Renteneintritt stehen neben der gesetzlichen und betrieblichen Rente damit zusätzliche Einkünfte zur Verfügung.

Nächste Schritte

Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wurde am 05.12.2025 im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat zur abschließenden Beratung zugeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, um die aktuell bis 2025 geltende Haltelinie nahtlos zu verlängern. Zu der Rentenreform 2025 zählen weitere rentenpolitische Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg bringt: die Frühstartrente, die Aktivrente und die Stärkung der Betriebsrente.