Rund die Hälfte aller Seniorinnen und Senioren haben im Alter nur Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Osten betrifft es sogar Dreiviertel aller Rentnerinnen und Rentner. Heutige und zukünftige Rentnerinnen und Rentner sollen sich auf die Absicherung im Alter verlassen können.
Deshalb wird durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (sogenanntes "Rentenpaket 2025") die Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2031 verlängert. Das gewährleistet, dass das Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt.
Die Haltelinie sowie die Mütterrente werden steuerfinanziert. Damit bleibt der Rentenbeitragssatz ab 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Die Kostenbelastung für den Bundeshaushalt steigt um etwa 0,3 Prozent gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Erziehungszeiten werden angerechnet
Kinder sind nicht nur eine Bereicherung, ihre Erziehung ist Arbeit und ihr gesellschaftlicher Beitrag immens. Deshalb werden Erziehungszeiten nun vollumfänglich für bis zu drei Jahre für jedes Kind anerkannt - unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Von der Verbesserung der "Mütterrente" profitieren rund 10 Millionen Menschen, vor allem Frauen, die aufgrund fehlender Betreuungsangebote ihre beruflichen Tätigkeiten oft unterbrechen mussten bzw. müssen.