- Beratungs- und Informationsangebot
- Informations- und Hinweispflicht für Arbeitgeber*innen und Vermittler*innen
- Beratungsangebot für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Beratungs- und Informationsangebot
Das Beratungs- und Informationsangebot "Faire Integration" wird seit dem 1. Januar 2026 auf Grundlage von § 45b Aufenthaltsgesetz i. V. m. der Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung durchgeführt. Zuvor wurde das Beratungsangebot als Programmlinie des ESF Plus-Förderprogramms "IQ – Integration durch Qualifizierung" gefördert.
"Faire Integration" ist ein Beratungsangebot für im In- und Ausland lebende Drittstaatsangehörige zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Die Beratungsstellen vermitteln Drittstaatsangehörigen Kenntnisse über die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis und unterstützen sie dabei, sich vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis zu schützen. Von diesem Schutz profitieren auch einheimische Beschäftigte, indem unfairer Wettbewerb durch unangemessene Arbeitsbedingungen, insbesondere durch Lohndumping, verhindert wird.
In jedem Bundesland ist eine Beratungsstelle durch jeweils einen Träger eingerichtet. Jeder Träger ist für die Beratung von Personen aller Berufsgruppen und Wirtschaftszweige zuständig. Beratungsgegenstand sind Fragen von Drittstaatsangehörigen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen, die mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, zum Beispiel zu Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und Rentenansprüchen. Die Inanspruchnahme der Beratung ist für die Drittstaatsangehörigen kostenlos und soll möglichst in der Muttersprache des Drittstaatsangehörigen erfolgen.
Weitere Informationen
Informations- und Hinweispflicht für Arbeitgeber*innen und Vermittler*innen
Seit dem 1. Januar 2026 bestehen nach § 45c Aufenthaltsgesetz Informationspflichten für inländische Arbeitgeber, die einen Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittstaat in Deutschland einstellen. Spätestens am ersten Arbeitstag müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Textform auf das Informations- und Beratungsangebot "Faire Integration" hingewiesen und die aktuellen Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle angegeben werden.
Zum Download
- Merkblatt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber [PDF, 338KB]
- Information für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Empfangsbestätigung [PDF, 283KB]
- Information für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Empfangsbestätigung [PDF, 494KB]
Die Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei.
Vergleichbare Informationspflichten können auch für Arbeitsvermittler*innen gemäß § 299 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bestehen. In diesen Fällen entfällt die Informationspflicht nach § 45c Aufenthaltsgesetz.
Beratungsangebot für EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ein ähnlich gelagertes Beratungsangebot existiert auch für Beschäftigte aus EU-Ländern. Faire Mobilität informiert, berät und unterstützt EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen in deren Herkunftssprache.