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Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Der EHAP leistete von 2016 bis 2022 einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie.

Ziel des EHAP war es, die Lebenssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zu verbessern. Damit leistet der EHAP einen wichtigen Beitrag zur Europa-2020-Strategie, die eine deutliche Senkung der Anzahl der betroffenen Menschen bis zum Jahr 2020 vorsah, sowie zur Europäischen Säule sozialer Rechte, die neue und wirksamere Rechte für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten soll.

Besonderes Gewicht legte der EHAP auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung.

Dieser Fonds, auf Englisch FEAD, ist erstmalig für die EU-Förderperiode 2014-2020 eingerichtet worden und wurde in Deutschland in mehreren Förderrunden umgesetzt. Offiziell eingeführt wurde er in Deutschland am 22. Februar 2016 im Rahmen einer Auftaktveranstaltung in Berlin. Am 31. September 2022 endete die Förderung, zum 15. Februar 2025 erfolgt offiziell der Abschluss mit Einreichung der Abschlussunterlagen inklusive Abschlussbericht bei der Europäischen Kommission (siehe unten für weitere Hinweise zur neuen Förderperiode 2021-2027 und dem EhAP Plus im ESF Plus).

Wer kann aus Mitteln des EHAP unterstützt werden?

Aus Mitteln des EHAP werden Projekte für Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten haben. Das sind:

  • besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger*innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu sieben Jahren,
  • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.

Der EHAP 2014-2020 war ein wichtiges Instrument, um betroffene Kommunen insbesondere dabei zu unterstützen, sich den Herausforderungen zu stellen, die die wachsende Zuwanderung von Unionsbürger*innen aus anderen EU-Staaten mit sich bringen. Der EHAP trug so auch zur Umsetzung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD bei.

Ein kleiner Teil der neuzugewanderten Unionsbürger*innen sowie der neuzugewanderten Kinder von Unionsbürger*innen ist aufgrund seiner persönlichen Lebensumstände besonders belastet. Diese Menschen lebten in ihren Herkunftsstaaten in Verhältnissen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung geprägt waren und finden auch in Deutschland nur schwer Zugang in die Gesellschaft. Viele von ihnen haben mangelnde Sprachkenntnisse, eine fehlende oder geringe schulische sowie berufliche Qualifikation, sind gesundheitlich eingeschränkt oder leben unter problematischen Wohnbedingungen. Aufgrund von Ausgrenzungserfahrungen bringen sie oft nicht die Voraussetzungen mit, Hilfen aufzusuchen oder anzunehmen.

Das Ziel, neuzugewanderte Eltern und deren Kinder bis sieben Jahre zu unterstützen, wurde in den ersten zwei Förderrunden (2016-2020) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) umgesetzt.

Eine weitere Zielgruppe waren wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, auf die insbesondere der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hingewiesen hatte. Sie sind schon länger von dem Problem des fehlenden oder nicht ausreichenden Zugangs zu den lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten betroffen. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Tatsache, dass sie neben der Wohnungsproblematik in der Regel weitere Belastungen aufweisen.

Wie hilft der EHAP? Welche Aktivitäten werden unterstützt?

Der EHAP erfüllte eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und bestehenden Hilfeangeboten. Gefördert wurden zusätzliche Personalstellen, insbesondere Berater*innen für aufsuchende Arbeit oder in lokalen Beratungsstellen. Sie sollen den Betroffenen helfen, Zugang zu bestehenden Angeboten zu finden, z.B. zu Sprachkursen oder medizinischer Beratung und diese möglichst nachhaltig zu nutzen. Kinder von EU-Zugewanderten sollten herangeführt werden an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung, wie Kindertagesstätten oder andere vorschulische Angebote oder Freizeitangebote.

Die Träger sind zur Kooperationen zwischen Kommunen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen freigemeinnützigen Trägern verpflichtet. Das befördert die Transparenz und Effizienz der Projekte.

Rein materielle Leistungen wie die Ausgabe von Lebensmitteln konnten in Deutschland aus Mitteln des EHAP 2014-2020 nicht gefördert werden.

Finanzielle Rahmenbedingungen und Ergebnisse

Der EHAP in Deutschland hatte ein finanzielles Gesamtvolumen von bis zu 108 Millionen Euro. Damit wurden in zwei Förderrunden bundesweit 151 Projekte gefördert. Das ursprüngliche Gesamtvolumen in Höhe von 93 Millionen Euro, davon 85 % EU-Mittel, 10 % Bundes- und 5 % Eigenmittel, wurde vom BMAS um bis zu 15 Millionen Euro Bundesmittel aufgestockt, um 45 Projekte der zweiten Förderrunde von Januar 2021 bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Mit Stand 31. Dezember 2022 wurden insgesamt 199.308 Personen Unterstützung zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung gewährt (für weitere Informationen, siehe Durchführungsberichte).

Förderperiode 2021-2027 (ESF Plus)

Der EHAP wird in der EU-Förderperiode 2021-2027 als ESF Plus-Programm "EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" weitergeführt. Alle Informationen zum EhAP Plus finden Sie auf der Seite "Der ESF Plus (2021-2027)".

Kontakt: ehap-plus@bmas.bund.de

Projektlandkarten der EHAP-Projekte