Die gesetzliche Rente ist nach wie vor die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Für die Rentenbezieher*innen von heute und auch für nachfolgende Generationen haben wir daher das Rentenpaket II auf den Weg gebracht.
Das Rentenpaket II
Absicherung des Rentenniveaus und Aufbau eines Generationenkapitals
Schwerpunkte und Informationen zum Gesetzesentwurf
Sicherung des Rentenniveaus
Seit 2018 sorgt die sogenannte Haltelinie dafür, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt. Das Rentenpaket II sichert diese Haltelinie langfristig; sie ist bis 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert und wirkt bis 30. Juni 2040. Im Jahr 2035 prüft die Bundesregierung den Stand und erarbeitet bei Bedarf neue Vorschläge, um das Rentenniveau auch über 2040 hinaus bei 48 Prozent zu halten.
Die Höhe der Rente folgt der Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Wäre die Rentenentwicklung von der Entwicklung der Löhne und Gehälter abgekoppelt, würde sie langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Somit profitieren von der Sicherung des Rentenniveaus nicht nur Rentner*innen, sondern auch alle, die noch mitten im Berufsleben stehen.
Schaffung eines Generationenkapitals
Das sogenannte Generationenkapital ist ein neu eingeführter Baustein in der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Er sichert die Rente für nachfolgende Generationen; auch in Hinblick auf demografische Veränderungen und unsere Gesellschaft, in der es mehr und mehr Rentner*innen gibt.
Mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund wird ein Kapitalstock aufgebaut. Die Stiftung Generationenkapital legt diese Mittel renditeorientiert an. Die daraus resultierenden Erträge dienen der Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge.
Die Höhe der Rente wird dadurch nicht beeinflusst. Die Ausschüttung der ersten Erträge an die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt ab 2036. So können auch jüngere Beitragszahler*innen entlastet werden.
Nachhaltigkeitsrücklage
Um unterjährige Einnahme- und Ausgabeschwankungen auszugleichen, gibt es die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage. Sie dient dazu, das Verhältnis zwischen Rentenbezieher*innen und Beitragszahlenden auszugleichen. Durch das auf den Weg gebrachte Rentenpaket II wird auch die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Dies stärkt die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung.
Rentenbeitrag ab 2028
Bis 2027 wird der Rentenbeitrag stabil bei 18,6 Prozent liegen. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ab 2028 von einem Anstieg des Rentenbeitrags auf 22,3 Prozent bis zum Jahr 2035 auszugehen, der dank des Generationenkapitals bis 2045 stabil bleibt. Von dem erwarteten Beitragssatzanstieg entfällt langfristig ein Beitragssatzpunkt auf die Maßnahmen des Rentenpakets II.
Fakten zur Rente
Wir leisten einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung – mit Zahlen und Fakten.
Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über den Gesetzentwurf zum Rentenpaket II.
Mit dem Rentenpaket II stabilisieren wir das Rentenniveau dauerhaft und schaffen ein Generationenkapital, um zukünftige Beitragszahler zu entlasten.
Gesetzesseite zum Rentenpaket II.
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung
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