Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.
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Arbeitsunfälle können in vielen Bereichen des täglichen Lebens passieren. Nicht nur Unfälle unmittelbar am Arbeitslatz stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Berufskrankheitenrecht.
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Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.
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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" erarbeitet wissenschaftliche Empfehlungen und Stellungnahmen zu Berufskrankheiten.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier.
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