Härtefallfonds
Der Bund hat eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler errichtet. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Themen aus dem Bereich Härtefallfonds
Leistung der Stiftung und Voraussetzungen
Berechtigte erhalten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Bei Wohnsitz am 7. März 2023 in einem Bundesland, das der Stiftung beigetreten ist, ist eine Leistung von 5.000 Euro möglich.
Antragsformulare und Antragstellung
Die Leistung der Stiftung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen.
Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Stiftung Härtefallfonds zusammengefasst.
Kontakt zur Stiftung Härtefallfonds
Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Stiftung gerne zur Verfügung.
Über die Stiftung
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 beschlossen, eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler zu errichten. Die Stiftung ist seit dem 7. März 2023 errichtet.