Härtefallfonds

Der Bund hat eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler errichtet. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Härtefallfonds: Antragsfrist wird verlängert

Bei der Geschäftsstelle der Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geht nach wie vor eine hohe Zahl von Anträgen auf Leistungen aus der Stiftung ein. Aus diesem Grund hat der Beirat der Stiftung am 12. September 2023 empfohlen, die am 30. September 2023 ablaufende Antragsfrist zu verlängern. Die Bundesregierung wird die Empfehlung des Beirats der Stiftung umsetzen und die Antragsfrist einmalig bis zum 31. Januar 2024 verlängern.

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