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Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Wie viele Beschäftigte sind gesetzlich rentenversichert?

Von rund 41 Mio. aktiven Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern sind gut 33 Mio. gesetzlich rentenversichert.

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Alterssicherung der Erwerbstätigen
(Stand 2022)
Erwerbstätige
45,6 Mio.
Arbeitnehmer
40,8 Mio.
(41,7 Mio. abzüglich 0,9 Mio. in Elternzeit)

Selbstständige
3,9 Mio.
(inkl. mithelfende Familienangehörige)

Gesetzliche Rentenversicherung
33,3 Mio.
anderweitige obligatorische Absicherung
2,8 Mio.
ohne obligatorische Absicherung
4,7 Mio.
Gesetzliche Rentenversicherung
0,3 Mio.
anderweitige obligatorische Absicherung
0,6 Mio.
ohne obligatorische Absicherung
3,0 Mio.

darunter:

in der Gleitzone
1,4 Mio.

Auszubildende
1,7 Mio.

ausschließlich geringfügig Beschäftigte
0,8 Mio.

beschäftigte Rentner
0,4 Mio.

Beamte einschließlich Richter und Soldaten
2,1 Mio.

ausschließlich geringfügig Beschäftigte
3,9 Mio.

darunter geringfügig beschäftigte Rentner über Regelaltersgrenze
1,0 Mio.

Versicherte auf Antrag
0,02 Mio.
Selbstständige in der Alterssicherung der Landwirte
0,2 Mio.
darunter: über 65 Jahre
0,5 Mio.
versicherte Beschäftigte in Berufsständischen Versorungswerken
0,7 Mio.
Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)
0,1 Mio.
Versicherte kraft Gesetzes
0,07 Mio.
Selbstständige in Berufsständigen Versorgungswerken
0,4 Mio.
beschäftigte Rentner über Regelaltersgrenze
0,3 Mio.
Künstler/Publizisten
0,18 Mio.
Sonstige, z.B. Werksstudenten, Praktikanten
0,4 Mio.
Handwerker
0,06 Mio.

Hinweise zur Interpretation

Von den rund 41 Mio. aktiven Arbeitnehmern verfügen rund 36 Mio. Personen über eine obligatorische Alterssicherung. Für gut 33 Mio. Arbeitnehmer ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Form der Absicherung im Alter. Die größte Personengruppe der Arbeitnehmer ohne obligatorische Alterssicherung (als Folge der Möglichkeit, die obligatorische rentenrechtliche Absicherung zu verlassen) stellen die ausschließlich geringfügig Beschäftigten dar. Bei den Selbstständigen sind nur 0,3 Mio. in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. 0,6 Mio. Selbstständige verfügen über eine obligatorische Absicherung durch die Berufsständischen Versorgungswerke oder die Alterssicherung der Landwirte. Drei Mio. Selbstständige verfügen über keine obligatorische Alterssicherung.

Definition

Bei der in der Übersicht genannten Zahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis verschiedener statistischer Daten für das Jahr 2022. Datenquellen sind die Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, des Statistischen Bundesamtes (Mikrozensus, Elterngeldstatistik), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Angaben der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Welchen Beitrag leisten die Steuerzahler zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung?

Mittel aus dem Bundeshaushalt decken seit einigen Jahren gut 30 % der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung.

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JahrBeiträge für KindererziehungszeitenErstattungen durch den BundBundeszuschuss KnappschaftBundeszuschüsse allg. Rentenversicherung
19706,513,7
19716,313,4
19726,214,6
19735,710,9
19745,513,6
19755,413,2
19765,512,9
19775,613
19785,913,6
19795,813,9
19805,814,8
19815,712,5
19825,414
19835,413,8
1984514,2
19854,814,4
19864,814,5
19874,814,4
19884,814,2
19894,713,9
19904,713,8
19914,614,7
19920,74,116,1
19930,84,115,9
19940,83,917,3
19951,13,816,5
19961,13,716,9
19971,33,617,9
19981,43,520,8
19993,42,13,520,6
20005,42,13,419,8
20015,22,23,320,9
20025,12,43,221,6
20035,12,13,123
200452323,1
2005522,923,3
20064,82,12,723,3
20074,922,623,6
20084,822,523,5
20094,722,523,3
20104,71,92,423,7
20114,622,323,5
20124,61,92,223,5
20134,51,92,123,1
20144,51,9223
20154,41,81,922,5
20164,31,81,822,4
20174,41,81,822,7
20184,61,81,722,6
20194,71,71,622,3
20204,81,71,522,3
20214,91,71,522,8
20224,71,61,422,5

Hinweise zur Interpretation

Mit aktuell rund 100 Milliarden Euro decken die aus dem Bundeshaushalt gezahlten Mittel gut 30 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zuschüsse, Beitragsleistungen und Erstattungen sind unter anderem dadurch gerechtfertigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernimmt, wie z.B. die Anerkennung der Kindererziehung im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundeszuschüsse haben aber auch eine allgemeine Sicherungsfunktion zur Gewährleistung der dauerhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Die Zuschüsse dienen damit auch dazu, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor übermäßiger Belastung zu schützen.

Definition

Die Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung sind:

  • die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung (allgemeiner und zusätzlicher Bundeszuschuss einschließlich Erhöhungsbetrag),
  • der Bundeszuschuss (Defizitdeckung) an die Knappschaftliche Rentenversicherung,
  • (pauschale) Beiträge für Kindererziehungszeiten und -leistungen sowie
  • Erstattungen, die sich wesentlich aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ergeben, dass die aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystem der DDR abgeleiteten Rentenansprüche regelt.

Die Höhe der in einem Jahr zu leistenden Bundesmittel werden im Wesentlichen durch spezifische Berechnungs- und Fortschreibungsverfahren ermittelt.

Stimmt es, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung seit langer Zeit steigt?

Trotz höherer Lebenserwartung liegt der Beitragssatz 2024 um 1,7 Prozentpunkte niedriger als 1999.

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Jahr1957195919611963196519671969197119731975197719791981198319851987198919911993199519971999200120032005200720092011201320152017201920202021202220232024
Beitragssatz14141414141416171818181818,51818,718,718,718,717,518,620,320,319,119,519,519,919,919,918,918,718,718,618,618,618,618,618,6

Hinweise zur Interpretation

Die Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten 60 Jahren ist wesentlich von der demografischen Entwicklung der Bevölkerung, genauer gesagt vom Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern geprägt. Aber auch Anpassungen im Rentenrecht und die wirtschaftliche Entwicklung spielen eine große Rolle, so dass trotz fortschreitender Alterung der Bevölkerung der Beitragssatz im Jahr 2024 um 1,7 Prozentpunkte niedriger liegt als im Jahr 1999.

Definition

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird jährlich nach klaren gesetzlichen Vorgaben vom Gesetzgeber neu festgelegt. Im Jahr 2024 beträgt er in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent. Der Beitragsanteil wird jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Beitragssatz ändert sich entsprechend der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei ist grundsätzlich die Entwicklung der Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage entscheidend. Droht die Nachhaltigkeitsrücklage unterhalb von 0,2 Monatsausgaben zu fallen, wird der Beitragssatz erhöht. Liegt die Nachhaltigkeitsreserve über 1,5 Monatsausgaben wird der Beitragssatz verringert. Bis zum Jahr 2025 ist festgelegt, dass der Beitragssatz mindestens 18,6 Prozent betragen muss und 20 Prozent nicht überschreiten darf.

Sind wir fit bis zur Rente?

Immer mehr Menschen sind bis zum Erreichen der Altersrente gesetzlich versichert und immer weniger müssen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit früher in Rente gehen.

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JahrRenten wegen verminderter ErwerbsfähigkeitRenten wegen Alters
1970289,067318,987
1971292,371310,305
1972293,643315,291
1973269,333448,939
1974291,438448,789
1975288,257403,455
1976282,686396,986
1977282,641339,517
1978277,597292,658
1979284,217288,805
1980315,854319,426
1981322,287301,660
1982321,939305,316
1983324,964321,319
1984335,905362,558
1985228,667380,953
1986195,624455,704
1987194,851471,018
1988198,358507,189
1989201,029523,568
1990197,953542,686
1991186,590470,390
1992195,433496,686
1993271,541787,820
1994294,484908,357
1995293,9941001,255
1996279,668851,956
1997264,203836,625
1998237,075811,902
1999218,187878,102
2000214,082878,521
2001200,579818,642
2002176,099771,792
2003174,361826,809
2004169,460808,401
2005163,960773,267
2006159,715756,993
2007161,515704,461
2008162,839710,410
2009173,028696,957
2010182,678673,546
2011180,238698,753
2012178,683650,767
2013176,682648,259
2014 *170,784823,631
2015 *174,328888,521
2016173,996783,718
2017165,638758,819
2018167,978784,359
2019161,534816,129
2020175,808829,047
2021165,803858,368
2022163,907874,994
2023164,364952,658

* Sondereffekt durch "neue Mütterrenten" im Jahr 2014 und 2015: Viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren haben durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von 5 Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt.

Hinweise zur Interpretation

Im Jahr 1970 wechseln noch etwa gleich viele Menschen in eine Altersrente wie in eine Erwerbsminderungsrente. Im Zeitverlauf steigt allerdings die Zahl der Altersrentner deutlich an, während die Zahl der Zugänge in eine Erwerbsminderungsrente sinkt. Der Anstieg bei den Altersrenten erklärt sich einerseits durch Reformen. So wurden 1972 und 2012 neue Arten vorgezogener Altersrenten eingeführt und Mitte der 1980er Jahre die Wartezeit als Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente von 15 auf 5 Jahre reduziert und somit der Zugang in eine Altersrente erleichtert. Andererseits gab es wirtschaftliche Schwächeperioden, in denen ein vorzeitiger Altersrentenübergang genutzt wurde, um die Lage am Arbeitsmarkt zu entschärfen. So zur Ölkrise Anfang der 1970er Jahre, während des Umbaus der Industriesektoren in den 1980er Jahren und während der wirtschaftlichen Transformation in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre.

Dadurch, dass der vorzeitige Übergang in eine Altersrente erleichtert wurde, war die Verrentung über eine Erwerbsminderung nur noch eine nachrangige Alternative und folglich ging die Zahl der Erwerbsminderungsrentner tendenziell zurück. Darüber hinaus wurden durch die Reformen in den Jahren 1984 und 2001 die Zugangsvoraussetzungen in eine Erwerbsminderungsrente verändert.

Zusammengenommen spiegeln die Rentenzugänge auch die historische und demografische Entwicklung wieder. So ist der Anstieg im Zuge der Wiedervereinigung deutlich zu erkennen. Die tendenziell rückläufige Entwicklung der Zugänge ist demografisch bedingt und auf die geburtenschwachen Jahrgänge Mitte des letzten Jahrhunderts zurückzuführen.

Definition

Eine Altersrente können Personen beziehen, wenn sie bestimmte Altersgrenzen erreicht haben und die notwendige Dauer an Versicherungszeiten (sogenannte Wartezeit) vorliegt. Bis 2011 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Die Anhebung ist im Jahr 2031 abgeschlossen, wenn die Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren liegt. Ältere Menschen können auch vorzeitig in eine Altersrente wechseln, wenn sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das früheste Zugangsalter und die Bedingungen für einen vorgezogenen Altersrentenbezug haben sich seit 1970 mehrmals verändert. Hat eine Person die Altersgrenze noch nicht erreicht und kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, hat sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, sofern eine Mindestversicherungszeit in den letzten Kalenderjahren vorliegt. Auch bei der Erwerbsminderungsrente – vor dem Jahr 2000 Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente – wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen seit 1970 einige Male angepasst.

Haben Frauen weniger Altersrente als Männer?

Obwohl der Abstand kleiner wird, sind Altersrenten von Frauen im Durchschnitt durch ihre unterschiedliche Erwerbsbiografie immer noch deutlich niedriger als die von Männern.

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Das Diagramm zeigt, dass Frauen eine niedrigere Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Männer erzielen. Im Zeitverlauf verringern sich jedoch die Geschlechterunterschiede. Die Durchschnittsrente von Frauen entsprach im Jahr 1985 nur 43% der Durchschnittsrente von Männern. Dieser Wert beträgt im Jahr 2022 72%.

Hinweise zur Interpretation

Frauen erzielen eine niedrigere Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Männer. Im Zeitverlauf verringern sich jedoch die Geschlechterunterschiede. Die Altersrente wird im Wesentlichen durch die Beiträge aus Erwerbstätigkeit geprägt. Unterschiede zwischen Frauen und Männern in den Erwerbsbiografien führen somit zu unterschiedlichen Rentenhöhen. Die wachsende Erwerbsbeteiligung von Frauen und die bessere Anerkennung von Familienarbeit in der gesetzlichen Rentenversicherung tragen dazu bei, dass sich die Unterschiede in den Rentenhöhen zwischen Frauen und Männern im Zeitverlauf verringern.

Definition

Die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist die wichtigste Einkommensquelle älterer Menschen. Die hier dargestellten Daten des Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung geben die durchschnittlichen Rentenhöhen von Frauen und Männern wieder, die im jeweiligen Jahr erstmals eine Altersrente bezogen haben. Dadurch werden aktuelle Entwicklungen im Rentengeschehen sichtbarer als bei einem Vergleich aller Rentnerinnen und Rentner. Ausgewiesen als Rentenhöhe ist der Rentenzahlbetrag nach Abzug des Eigenanteils an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Hält die Rente Schritt mit den Preisen?

Die Rente folgt den Löhnen und garantiert so die Teilhabe der Älteren an der Wohlstandsentwicklung. Damit liegt  die Rentenanpassung langfristig über der Preisentwicklung.

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Jahre1959-19651966-19701971-19751976-19801981-19851986-19901991-19951996-20002001-20052006-20102011-20152016-20202017-20212018-20222019-2023
Rentenanpassung6,668,019,415,884,353,163,161,001,020,811,443,202,353,043,27
Preisentwicklung2,072,446,124,023,841,343,521,251,531,581,421,141,662,743,56

* Preisentwicklung: bis einschließlich 1962 am Index der Einzelhandelspreise; zwischen 1963 und 1990 Preisindex für die Lebenshaltung, seit 1991 Verbraucherpreisindex

Hinweise zur Interpretation

Vereinfacht gesagt, folgt die Anpassung der gesetzlichen Renten der Entwicklung der Löhne in Deutschland. Damit wird sichergestellt, dass sie am allgemeinen Wohlstandzuwachs beteiligt werden. In anderen Ländern werden die Renten oft entsprechend der Preisentwicklung angepasst. Ende der 1950er Jahre bis Ende der 1980er Jahre sind die Renten deutlich stärker angestiegen als die Preise. In der ökonomisch schwierigeren Phase bis etwa 2010 blieb die Rentenanpassung mehr oder weniger knapp hinter der Preisentwicklung zurück. Im Anschluss war bis zum Jahr 2020 eine konjunkturell stabile Phase mit niedriger Inflation und deutlichen Rentenerhöhungen zu beobachten. Infolge der Corona-Pandemie fielen dann allerdings zunächst die Rentenerhöhungen weniger stark aus, bevor mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den damit verbundenen Preiserhöhungen die Entwicklung der Renten in den letzten Jahren vorübergehend kurzfristig hinter der Preisentwicklung zurückgeblieben ist. Langfristig betrachtet ist eine Anbindung der Renten an die Löhne für die Rentenempfängerinnen und -empfänger jedoch deutlich günstiger als eine Preisindexierung (Ausrichtung der Rentenanpassungssätze an den Preissteigerungsraten).

Definition

Die derzeit gültige Regelung sieht wie folgt aus: Die Rentenanpassung wird jährlich zum 1. Juli neu festgelegt. Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung entsprechend der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Seit 2014 ist dies ausschließlich die Veränderung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung.

Zudem wird mit der - derzeit bis zum 1. Juli 2025 geltenden - Niveauschutzklausel sichergestellt, dass das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Die Haltelinie stellt damit sicher, dass die Renten so angepasst werden, dass sie der Lohnentwicklung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Sozialabgaben auf Löhne und Rente entsprechen. Die sogenannten Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeitsfaktor sowie sogenannter Beitragssatzfaktor) kommen dann nicht mehr zur Anwendung.

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