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Tariftreue

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei bestimmten öffentlichen Aufträgen des Bundes dazu, für die eingesetzten Beschäftigten festgelegte tarifliche Arbeitsbedingungen einzuhalten. Das Gesetz gilt seit dem 1. Mai 2026.

Tarifverträge sorgen für faire Arbeitsbedingungen und geben Unternehmen Planungssicherheit. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben tarifgebundene Unternehmen jedoch häufig einen Wettbewerbsnachteil: Sie konkurrieren mit Unternehmen, die keine tariflichen Arbeitsbedingungen gewährleisten und deshalb Angebote mit niedrigeren Personalkosten abgeben können.

Das Bundestariftreuegesetz setzt hier an. Es stärkt Unternehmen, die Tarifverträge anwenden, schützt gute Arbeitsbedingungen und sorgt für einen faireren Wettbewerb um Aufträge des Bundes.

Bundesministerin Bärbel Bas

Wer Aufträge des Bundes ab einem bestimmten Schwellenwert ausführen möchte, muss für tarifliche Arbeitsbedingungen sorgen.

Was Tariftreue bedeutet

Tarifgebundene Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, die für sie geltenden Tarifverträge einzuhalten. Tarifgebunden ist ein Unternehmen, wenn es Mitglied eines tarifschließenden Arbeitgeberverbandes ist oder selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Tariftreuegesetze können auch Unternehmen verpflichten, die nicht tarifgebunden sind: Führen sie einen öffentlichen Auftrag aus, müssen sie für die Dauer der Auftragsausführung bestimmte tarifliche Arbeitsbedingungen gewährleisten.

Nach diesem Prinzip funktioniert auch das Bundestariftreuegesetz. Es schafft die Grundlage dafür, dass bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Bundes bestimmte tarifliche Arbeitsbedingungen gewährt werden müssen. Welche Arbeitsbedingungen im Einzelnen einzuhalten sind, legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnungen für die jeweiligen Branchen fest.

Was Tariftreue von Tarifbindung unterscheidet

Tarifbindung bedeutet, dass ein Unternehmen grundsätzlich an einen Tarifvertrag gebunden ist. Tariftreue bedeutet dagegen, dass ein Unternehmen bei bestimmten öffentlichen Aufträgen tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten muss. Auch wenn es selbst nicht tarifgebunden ist.

Für welche Aufträge und Unternehmen das Gesetz gilt

Das Bundestariftreuegesetz gilt grundsätzlich für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes.

Dies gilt ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Das Gesetz richtet sich an die Vergabestellen des Bundes und an die Unternehmen, die diese Aufträge ausführen. Beauftragen diese Unternehmen selbst ein oder mehrere Nachunternehmen, müssen sie sicherstellen, dass auch von diesen Nachunternehmern die Vorgaben zur Tariftreue eingehalten werden.

Die tariflichen Arbeitsbedingungen gelten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an der Ausführung des jeweiligen Auftrags beteiligt sind. Ein Unternehmen muss dafür nicht selbst tarifgebunden sein.

Welche tariflichen Arbeitsbedingungen gelten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt durch Rechtsverordnungen fest, welche tariflichen Arbeitsbedingungen bei der Ausführung von Bundesaufträgen einzuhalten sind. Dabei können tarifvertragliche Regelungen zur Entlohnung, zum Urlaub, zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen verbindlich gemacht werden.

Das Bundestariftreuegesetz ist bereits in Kraft. Die konkreten Arbeitsbedingungen ergeben sich jedoch erst aus den Rechtsverordnungen für die jeweiligen Branchen. Derzeit gibt es noch keine solche Branchenverordnung.

Was Unternehmen beachten müssen

Unternehmen, die einen Auftrag im Anwendungsbereich des Bundestariftreuegesetzes erhalten, geben mit den Vergabeunterlagen ein Tariftreueversprechen ab. Damit verpflichten sie sich, ihren bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die für die jeweilige Branche festgelegten Arbeitsbedingungen zu gewähren.

Unternehmen müssen in der Lage sein, die Einhaltung dieser Arbeitsbedingungen nachzuweisen. Dafür können überwiegend Unterlagen verwendet werden, die im Unternehmen ohnehin vorhanden sind, zum Beispiel Lohnabrechnungen.

Kontrolle und Beratung durch die Prüfstelle Bundestariftreue

Die Prüfstelle Bundestariftreue kontrolliert, ob Arbeitgeber, die an der Ausführung von Aufträgen des Bundes beteiligt sind, die Vorgaben zur Tariftreue einhalten. Sie wird bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet.

Die Prüfstelle unterstützt Vergabestellen, Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Fragen zur Anwendung des Bundestariftreuegesetzes. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Prüfstelle Bundestariftreue.

Fragen und Antworten zu den Details

Gilt das Gesetz auch bei europaweiten Vergabeverfahren?

Ja. Das Bundestariftreuegesetz gilt auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland, wenn sie einen öffentlichen Auftrag des Bundes in Deutschland ausführen. Sie müssen den dabei in Deutschland eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die durch Rechtsverordnung festgelegten tariflichen Arbeitsbedingungen gewähren.

Wird ein Auftrag ausschließlich im Ausland ausgeführt, gilt das Bundestariftreuegesetz nicht.

Welche Aufträge sind ausgenommen?

Das Bundestariftreuegesetz gilt nicht für Vergaben, die vom Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen sind. Dazu zählen beispielsweise bestimmte verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge, etwa zur Beschaffung von Militärausrüstung. Auch Vergabeverfahren über öffentliche Aufträge und Konzessionen zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr sind bis zum 31. Dezember 2032 nicht vom Bundestariftreuegesetz erfasst.

Auch für Direktaufträge gilt das Bundestariftreuegesetz grundsätzlich nicht. Bei einem Direktauftrag wird kein Vergabeverfahren durchgeführt, das grundsätzlich Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes ist.

Was gilt für Start-ups?

Für Start-ups mit innovativen Leistungen gilt in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ein Schwellenwert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Unterhalb dieses Wertes ist eine Direktvergabe zulässig. Das Bundestariftreuegesetz findet auf diese Direktvergaben keine Anwendung. Geregelt ist dies in den Abweichenden Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung vom 10. Juni 2026.

Weitere Informationen zur Tariftreue