Was heißt nachgelagerte Besteuerung?
In der Ansparphase bleiben Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerfrei. Später, in der Auszahlungsphase, sind die Altersbezüge unter Berücksichtigung des dann geltenden Steuerfreibetrags und persönlichen Steuersatzes steuerpflichtig. Die Steuerfreistellung in der Ansparphase führt zu einer Art Steuerstundung. Im Gegenzug sind die späteren Renten- bzw. Kapitalzahlungen in voller Höhe zu versteuern. Der Vorteil dieser Steuerstundung liegt u. a. auch darin, dass der persönliche Steuersatz im Alter in aller Regel niedriger ist als derjenige im aktiven Berufsleben. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass hohe Kapitalauszahlungen den Steuersatz im betreffenden Jahr auch in die Höhe treiben können.
Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?
Die Tatsache, dass die Menschen künftig länger leben und der Anteil älterer Menschen steigt, wird sich vor allem in der Zukunft auswirken. Die Folge ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung langfristig nicht mehr das leisten kann, was sie heute leistet. Das müssen die Jüngeren bei ihrer Altersvorsorge beachten. Deshalb empfiehlt sich eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher Altersvorsorge. Die zusätzliche Altersvorsorge bietet die Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen im Alter zu erzielen. Und sie wird vom Staat in großem Umfang gefördert.
Können Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger überhaupt etwas sparen?
Klar! Auch ein kleines Einkommen ist kein Hindernis für große Vorsorgepläne. Denn der Staat hilft beim Sparen: Die Eigenvorsorge in der empfohlenen Höhe von vier Prozent des maßgeblichen Einkommens setzt sich zusammen aus Eigenanteil plus staatlicher Förderung. Gerade für kleine Einkommen ist dies interessant. Denn was man aus eigener Tasche bezahlt, ist bei geringem Einkommen ja weit weniger als vier Prozent des Einkommens. Ein besonderer Anreiz besteht für alle unter 25-Jährigen: Hier gibt es zusätzlich noch einen Einsteigerbonus von einmalig 200 Euro.
Wie gehe ich beim Abschluss eines Riester-Vertrages vor?
Zunächst sollte geprüft werden, wie viele finanzielle Mittel aktuell zur Verfügung stehen und im Alter benötigt werden. Hierbei helfen die Renteninformationen und die Rentenauskünfte der Deutschen Rentenversicherung. Danach sollte die geeignetste Anlageform und das passende Anlageprodukt unter Abwägung von Preis-Leistungs-Verhältnis, Service, Kosten, Anlagerisiken und Renditechancen ausgewählt werden. Wer sich diese Wahl nicht selbst zutraut, sollte sich möglichst unabhängig und verlässlich beraten lassen. Die staatliche Förderung setzt voraus, dass es sich um einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag handelt.
Welche Zertifizierungskriterien muss ein Altersvorsorgevertrag erfüllen, damit ich Anspruch auf die staatliche Förderung habe?
Ein Altersvorsorgevertrag muss fünf Kriterien erfüllen, damit er als Altersvorsorgevertrag zertifiziert wird und der Versicherte Anspruch auf die staatliche Förderung erhält. Das sind:
- Auszahlung nicht vor Beginn des 62. Lebensjahres (für Vertragsabschlüsse vor 2012 galt: 60. Lebensjahr) / Erwerbsminderung und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden
- Garantie der eingezahlten Beiträge (einschließlich Zulagen) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
- Lebenslange Rente bzw. Auszahlungsplan mit Restverrentung, Einmalauszahlung bzw. variable Teilraten bis zu insgesamt 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals sind zulässig
- Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten mindestens auf fünf Jahre
- Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen.
Was passiert mit meiner Riester-Rente oder mit meiner Betriebsrente, wenn ich arbeitslos werde? Muss ich diese dann verwerten?
Nein! Es besteht ein besonderer Pfändungsschutz. Bei der Riester-Rente sind das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet. Ebenso gehören die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung angesparten Deckungsmittel nicht zum verwertbaren Vermögen und werden deshalb im Rahmen des Arbeitslosengelds II nicht angerechnet.
Und was passiert in der Auszahlungsphase mit meiner Riester-Rente, wenn ich Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehe?
Einkommen aus zusätzlichen Altersvorsorgevermögen wird bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht voll angerechnet. Ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des diesen Betrag übersteigenden Einkommens, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, bleibt für Beziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei der Berechnung ihrer Leistungen außer Betracht. Damit wird sichergestellt, dass sich zusätzliches Sparen am Ende des Erwerbslebens auch für Geringverdienende lohnt.
Können auch nicht erwerbstätige Ehepartner die staatliche Zulage bekommen?
Ja. Ein Ehepartner kann, auch wenn er nicht erwerbstätig und sozialversicherungspflichtig ist, trotzdem eigenständig für das Alter vorsorgen, wenn der andere Ehepartner bereits riestert.
Werden Familien bei der privaten Eigenvorsorge besonders gefördert?
Haben Sie Kinder und erhalten Kindergeld, so fördert der Staat Ihren Riester-Vertrag mit einer Zulage pro Kind von bis zu 185 Euro für bis 2007 geborene Kinder. Für ab 2008 geborene Kinder erhalten Sie sogar 300 Euro pro Kind.
Wer erhält die Kinderzulage, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?
Die Kinderzulage erhält der Elternteil, der für das Kind Kindergeld erhält. Erhalten mehrere Zulagenberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem zu Jahresbeginn das Kindergeld ausgezahlt worden ist.
Kann im Altersvorsorgevertrag das Risiko einer Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenversorgung mit abgesichert werden?
Eine Zusatzversicherung für verminderte Erwerbsfähigkeit ist zulässig. Es kann auch eine ergänzende Hinterbliebenenrente für den Ehegatten und die im Haushalt lebenden Kinder, für die man Kindergeld erhält, vorgesehen werden.
Muss ich für meine spätere Riester-Rente Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
In der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherte müssen keine Beiträge auf Zahlungen aus einem Riester-Vertrag leisten. In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherte unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.
Unterliegt meine Riester-Rente in der Auszahlungsphase der Steuerpflicht?
Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge unterliegen der Besteuerung. Dabei werden die Beiträge in der Ansparphase regelmäßig steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase besteuert (sogenannte nachgelagerte Besteuerung). Vielen Versicherten ist die Verpflichtung zur nachgelagerten Besteuerung unbekannt. Daher sind sie in vielen Fällen überrascht und enttäuscht, wenn der (Netto-) Betrag der Rente geringer ausfällt als ursprünglich angenommen. Der Vorteil, dass Aufwendungen während der Ansparphase steuerfrei waren, wird dabei oft nicht wahrgenommen.
Wann beginnt die Auszahlung der Riester-Rente?
Grundsätzlich beginnt die Auszahlungsphase der Riester-Rente, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Wie hoch die Riester-Rente zum Rentenbeginn ausfällt, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Länge der Ansparphase. Für die Anbieter von Riester-Produkten besteht die Pflicht, Ihnen nicht nur vor Abschluss eines Vertrags bestimmte Informationen nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zur Verfügung zu stellen, wie das Produktinformationsblatt (siehe § 7 Absätze 1 und 2 AltZertG), welches u. a. auch die Kosten ausweist, und Ihnen eine jährliche Kundeninformation (siehe § 7a AltZertG) zuzusenden. Der Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags, die Sie frühestens zwei Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase (siehe § 7b AltZertG) vom Anbieter erhalten, kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu: Es ist ratsam, sich einige Zeit vor der Auszahlungsphase mit den Konditionen des eigenen Riester-Vertrages auseinanderzusetzen. Denn bei der Riester-Rente ist es möglich, noch bis zum Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter zu wechseln, um beispielsweise einen günstigeren Vertrag abzuschließen.
Was wird mit der staatlichen Förderung, wenn der Versicherte vor oder kurz nach dem Rentenbezug verstirbt?
Wird im Falle des Todes des Zulageberechtigten das zur Altersvorsorge angesparte Kapital ausgezahlt, werden die gewährten Zulagen und die zusätzlichen Steuervorteile zurückgefordert. Falls jedoch im Todesfall das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird, entfällt die Rückforderung der staatlichen Förderung. Ob und wie lange eine Vererbung der Eigenbeiträge möglich ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.
Kann ich bei der Riester-Rente mein angespartes Altersvermögen vererben?
Die Riester-Rente ist grundsätzlich vererbbar. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar förderunschädlich auf den überlebenden Ehepartner vererbbar. Beim Vererben von Altersvermögen ist einerseits zwischen den verschiedenen Riester-Produkten und andererseits zwischen dem angesparten Kapital und der staatlichen Förderung zu unterscheiden.
Das in Banksparplänen und Fondssparplänen angesparte Kapital kann vererbt werden. Bei der privaten Rentenversicherung hängt die Situation im Todesfall von der Vertragsgestaltung ab: Es kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, in der die Rente mindestens zu zahlen ist. Stirbt der Versicherte vorher, erhält der Berechtigte (z. B. der Ehegatte) die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiterbezahlt. Ist keine Garantiezeit vereinbart oder stirbt der Versicherte nach deren Ablauf, erhalten die Erben keine Leistung. Es kann auch vereinbart werden, dass im Fall eines Versterbens in der Ansparphase die gezahlten Beiträge und Überschüsse an die Erben gehen. Für Ehegatten und Kinder kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Jeder Riester-Sparer kann also Vertragsgestaltungen wählen, die seinen individuellen Bedürfnissen entsprechen und gezielt das für ihn und seine Familie beste Produkt aussuchen.
Bei Ehegatten bleibt die Förderung erhalten, wenn das ererbte Altersvermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen wird. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wenn ein Anbieter einen solchen Vertrag nicht anbietet, steht es dem Ehegatten frei, auf andere zertifizierte Produkte zurückzugreifen. Das Problem lässt sich aber dadurch vermeiden, dass beide Ehegatten rechtzeitig eigene Verträge abschließen.
Bei anderen Erben wird die Steuerbefreiung auf die eingezahlten Einlagen rückgängig gemacht. Im Falle des Todes fließt der um die steuerlichen Vergünstigungen (ganz oder teilweise) verminderte Kapitalbetrag den Erben zu. Fällt der Tod in die Auszahlungsphase, so sind die Förderbeträge, die auf die bis zum Tod ausgezahlten Beträge entfallen, nicht zurückzuzahlen. Für den danach verbleibenden Betrag gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Der Erbe des Riester-Sparers steht somit nicht schlechter da, als wenn ungefördert gespart worden wäre.