Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt seit dem 1. Juli 2026 und löst das Bürgergeld ab. Durch sie werden Menschen effektiv und dauerhaft in Arbeit gebracht. Wer sich in einer schwierigen Lebenslage befindet und Hilfe braucht, kann sich auf die Unterstützung verlassen. Wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ziele, Regeln und wichtigste Änderungen im SGB II
Wir müssen den arbeitsuchenden Menschen mehr Chancen auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt bieten. Das ist wichtig für unsere Wirtschaft in Zeiten des Fachkräftemangels, und das ist wichtig für unsere Demokratie. Denn das hält eine Gesellschaft zusammen.
In der neuen Grundsicherung wird das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalanciert und unser Sozialstaat gerecht und zukunftsfest gemacht. Großer Wert wird auf klare Rechte und Pflichten für alle Beteiligten gelegt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.
Wichtige Fragen vorab
Sind Grundsicherung für Arbeitsuchende und Bürgergeld das Gleiche?
"Bürgergeld" bezeichnete seit 2023 die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Diese Leistungen werden nun unter dem Begriff "Grundsicherung für Arbeitsuchende" weitergeführt. Einige Regeln und Konditionen haben sich allerdings geändert. Sie werden im "Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" – auch "Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" genannt – festgeschrieben. Eine ausführliche Beschreibung findet sich auf der Seite "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf einen Blick", weitere Antworten auf "FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende".
Wann wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt?
Die wesentlichen Änderungen sind zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Siehe auch: Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wie hoch ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Eine feste Gesamthöhe gibt es nicht – sie setzt sich aus Pauschale, Zuschlägen und tatsächlichen Wohnkosten zusammen. Für Beispielrechnungen siehe auch: Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ich bin leistungsberechtigt. Was ändert sich für mich?
Mit der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ändert sich für Sie vor allem, wie die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter organisiert ist und welche Pflichten und Folgen klarer geregelt sind. Wenn Sie aktiv mitarbeiten, bleiben Unterstützung und Fördermöglichkeiten erhalten. Neu sind vor allem verbindlichere Regeln, klarere Pflichten und konsequentere Sanktionen bei Nichtmitwirkung. Siehe auch: Was ändert sich für Leistungsberechtigte?
Ich arbeite beim Jobcenter. Was ändert sich in meinem Arbeitsalltag?
Mit der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende entstehen sowohl im Bereich Eingliederung als auch im Bereich Leistung Änderungen. Tischvorlagen für den Arbeitsalltag und Informationen zum Passiv-Aktiv-Transfer finden Sie auf der Seite der Servicestelle SGB II.
Vier Hauptziele der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die neue Grundsicherung zielt darauf ab, Menschen nachhaltiger in Arbeit zu integrieren, indem Vermittlung und individuelle Förderung besser verzahnt werden und kurzfristige Beschäftigungen ohne Perspektive vermieden werden. Langzeitarbeitslose und bisher benachteiligte Gruppen wie Frauen oder Geflüchtete werden gezielter unterstützt, unter anderem durch erweiterte Fördermöglichkeiten und bessere soziale Absicherung.
Jobcenter erhalten mehr Flexibilität, um passgenaue Maßnahmen vor Ort zu entwickeln, während gleichzeitig die Förderung junger Menschen und die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen gestärkt wird. Auch Erziehende werden früher aktiviert und unterstützt, um lange Erwerbslosigkeit zu vermeiden.
Ein weiterer Fokus liegt auf Gesundheit und Prävention: Vermittlungshemmnisse sollen früh erkannt und durch passende Angebote reduziert werden, um die langfristige Beschäftigungsfähigkeit zu sichern.
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende zielt auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern ab. Die Basis dafür bietet ein weiterentwickelter, transparenterer Kooperationsplan. Pflichten werden klarer eingefordert, etwa durch verbindliche Vorgaben und den Wegfall des Schlichtungsverfahrens.
Bei Pflichtverletzungen und wiederholten Terminversäumnissen greifen schnellere und spürbare Konsequenzen, bis hin zum Wegfall von Leistungen bei anhaltender Nichterreichbarkeit. Dabei bleiben Schutzmechanismen bestehen, insbesondere für Kinder, andere Haushaltsmitglieder und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht strengere Regelungen zum Verhindern von Missbrauch vor. Arbeitsverweigerung kann zu einem zeitweisen Entzug von Leistungen führen können. Gleichzeitig werden Kontroll- und Sanktionsmechanismen frühzeitiger wirksam und klarer ausgestaltet.
Organisierter Leistungsmissbrauch soll künftig systematischer bekämpft werden, unter anderem durch neue Koordinationsstrukturen bei der Bundesagentur für Arbeit. Zudem werden Arbeitgeber stärker in die Verantwortung genommen, etwa bei Schwarzarbeit, und Verdachtsfälle müssen verpflichtend gemeldet werden, um eine einheitliche Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende begrenzt Wohnkosten stärker und übernimmt sie nur bis zu einer festgelegten Obergrenze, wobei im ersten Jahr höhere Spielräume gelten und Familien besonders geschützt werden. Gleichzeitig wird die Einhaltung der Mietpreisbremse stärker durchgesetzt, indem überhöhte Mieten notfalls gegenüber Vermietern geltend gemacht werden.
Fakten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ausführliche FAQ zur Grundsicherung
FAQ - Was ändert sich für Leistungsberechtigte?
Gesetz
Infos zu allen Bereichen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Anspruchsvoraussetzungen
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende dient der Sicherung des Lebensunterhalts und ist damit Teil des Systems zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Teilhabechancengesetz
Mit dem Teilhabechancengesetz soll für Langzeitarbeitslose der Weg in den allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt vereinfacht werden.
Beratung und Vermittlung
Die Jobcenter unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der (Wieder-) Eingliederung in das Erwerbsleben mit Beratung und Vermittlung sowie einer Vielzahl von Eingliederungsleistungen.
Bildungspaket
Das Bildungspaket gibt bis zu 2,5 Millionen bedürftigen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen mehr Zukunftschancen.
Organisation der Jobcenter
Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Jobcentern wahrgenommen.
Weitere Informationen
- Meldung 5.03.2026: Deutscher Bundestag stimmt mehrheitlich dem Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zur Unterstützung bei Grundsicherungsbedarf
- Informationen für Jobcentermitarbeitende zu den Änderungen für den Arbeitsalltag
- Kommunale Jobcenter: Stark. Sozial. Vor Ort.
- Fachinfos zum SGB II