- Weiterbildungsförderung Beschäftigter: Basisinstrument
- Weiterbildungsförderung Beschäftigter: Qualifizierungsgeld
- Förderung arbeitsloser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Kurzarbeitergeld
- Transferleistungen
- Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF)
Die Bundesagentur für Arbeit kann Betriebe und Beschäftigte sowie arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfangreich fördern. Die unterschiedlichen Möglichkeiten sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Daneben gibt es Fördermöglichkeiten über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF):
- Weiterbildungsförderung Beschäftigter Basisinstrument
- Weiterbildungsförderung Beschäftigter Qualifizierungsgeld
- Weiterbildungsförderung Arbeitsloser
- Kurzarbeitergeld
- Transferleistungen
- EGF
Die Weiterbildung von Beschäftigten kann auf zwei verschiedene Arten gefördert werden. Das sog. Basisinstrument (§ 82 SGB III) steht grundsätzlich allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen. Das im Jahr 2024 neu eingeführte Qualifizierungsgeld ist speziell für die Weiterbildungsförderung von Betrieben im Strukturwandel gedacht.
Wenn dagegen ein vorübergehender Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Belegschaft verhindert, kann Kurzarbeitergeld zur Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse geleistet werden. Die Kurzarbeit kann auch zur Qualifizierung der Beschäftigten genutzt werden. Ist bereits eine Betriebsänderung, z. B. eine Stilllegung wesentlicher Betriebsteile, eingetreten, kommen Transferinstrumente in Betracht.
Infos zu den Fördermöglichkeiten bietet die Beratung des Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit sowie die Beratung der örtlichen Agentur für Arbeit.
Weiterbildungsförderung Beschäftigter: Basisinstrument
Das Basisinstrument der Weiterbildungsförderung Beschäftigter umfasst in Abhängigkeit der Betriebsgröße u. a. Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und die Gewährung von Arbeitsentgeltzuschüssen für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Förderung der beruflichen Weiterbildung oder auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit Informationen zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte.
Weiterbildungsförderung Beschäftigter: Qualifizierungsgeld
Mit Qualifizierungsgeld werden Betriebe und ihre Beschäftigten unterstützt, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie weitere Informationen unter Qualifizierungsgeld | Bundesagentur für Arbeit.
Förderung arbeitsloser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Tritt Arbeitslosigkeit ein, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten nach § 81 SGB III gefördert werden. Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie das Nachholen eines Hauptschulabschlusses bzw. eines vergleichbaren Schulabschlusses besteht dabei ein Rechtsanspruch. Zudem bilden die Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen (1.000 bzw. 1.500 Euro) sowie das monatlichen Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro finanzielle Anreize für die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt. Weitere Informationen finden Sie unter Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Kurzarbeitergeld
Zur Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen kommt die Zahlung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld in Betracht.
Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Belegschaft mit den Vorteilen zu ermöglichen, dass einerseits den Betrieben bei sich wieder bessernder Auftragslage ihre eingearbeiteten Arbeitskräfte sofort wieder zur Verfügung stehen (keine Einarbeitungszeit, keine Einstellungskosten) und andererseits die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht arbeitslos werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Kurzarbeitergeld oder auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld.
Transferleistungen
Können Beschäftigungsverhältnisse nicht gesichert werden, kommt die Gewährung von Transferleistungen in Frage. Sie zielen darauf ab, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer möglichst schnell ohne Eintritt von Arbeitslosigkeit in eine neue Beschäftigung zu bringen.
Mit der Gewährung von Transfer-Kurzarbeitergeld während der Laufzeit einer Transfergesellschaft sollen Entlassungen bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen vermieden und die dadurch gewonnene Zeit soll zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen genutzt werden. Dazu werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine vom Betrieb getrennte Arbeitseinheit überführt, die meist von einem externen Transferanbieter durchgeführt wird. Dort werden sie betreut, beraten und wenn nötig qualifiziert. Ziel ist die Vermittlung in eine Anschlussbeschäftigung.
Die Bundesagentur für Arbeit kann die berufliche Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld fördern.
Weitere Informationen finden Sie unter Transferleistungen oder unter Transfermaßnahmen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF)
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) unterstützt Menschen, die ihren Arbeitsplatz aufgrund größerer Restrukturierungsereignisse verloren haben. Durch zusätzliche Qualifizierungs- und Begleitangebote sollen sie dabei unterstützt werden, schnell wieder eine neue Arbeit zu finden. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Der Fonds ist damit Ausdruck der Solidarität der Europäischen Union mit entlassenen Beschäftigten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Europäischer Globalisierungsfonds in Deutschland oder unter Europäische Globalisierungsfonds auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.