Zentrales Regelungsziel ist dabei ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Verbraucher und Beschäftigte.
Diese Rechtsvorschriften regeln den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt. Die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist in Deutschland das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Es umfasst eine breite Palette verschiedenster Produkte.
Mit dem ProdSG sowie den auf Grundlage § 8 ProdSG erlassenen Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) werden insgesamt 11 europäische Binnenmarktrichtlinien sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG in deutsches Recht umgesetzt. Die für das BMAS zuständigen Binnenmarktrichtlinien und die dadurch beschriebenen Produktgruppen sind im Folgenden aufgelistet: