Versorgungsmedizin
Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer auszugleichenden Schädigungsfolge festzustellen sind.
Versorgungsmedizin-Verordnung
Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer auszugleichenden Schädigungsfolge sowie der Grad der Behinderung gemäß SGB IX festzustellen sind.
Frühere Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)
Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung
Die Versorgungsmedizin-Verordnung wird zurzeit teilhabeorientiert überarbeitet.