Politik für Menschen mit Behinderungen

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

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Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung.

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Das Leben behinderter Menschen braucht viele Formen der Hilfe. Materielle Leistungsverbesserungen helfen oft nur bedingt. Deshalb wird mit dem SGB IX angestrebt, neue Chancen für Menschen mit Behinderungen zu erschließen. Die Teilhabe soll in allen Bereichen des Lebens gestärkt werden.

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Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden.

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Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen beginnt mit einer guten Beratung. Deshalb legt das Gesetz hier einen besonderen Schwerpunkt. Sein Ziel: Die Zeit bis zur realen Hilfe soll so kurz wie möglich sein.

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Einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben versucht das Schwerbehindertenrecht in Teil 3 des SGB IX (§§ 151 ff. SGB IX) auszugleichen.

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Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Regelungen zu Assistenzhunden, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

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Am 3. Mai 2008 trat das Übereinkommen der VN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft.

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Auf dem Webportal gibt es hilfreiche Informationen für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen.