Beratung und Vermittlung

Das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht darin, erwerbsfähige Leistungsberechtigte darin zu unterstützen, zukünftig möglichst ohne staatliche Unterstützungsleistungen ihren Lebensunterhalt verdienen und ihr Leben gestalten zu können.

Der Einsatz der Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen steht hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, um die bestehende Notlage zu beenden bzw. zu verringern. So werden z.B. auch vorrangig Leistungen zur Eingliederung erbracht, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen.

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