Der Einsatz der Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen steht hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, um die bestehende Notlage zu beenden bzw. zu verringern. So werden z.B. auch vorrangig Leistungen zur Eingliederung erbracht, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen.
Beratung und Vermittlung
Das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht darin, erwerbsfähige Leistungsberechtigte darin zu unterstützen, zukünftig möglichst ohne staatliche Unterstützungsleistungen ihren Lebensunterhalt verdienen und ihr Leben gestalten zu können.
Themen aus dem Bereich Beratung und Vermittlung
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt der Grundsatz von Fördern und Fordern. Um das Ziel der Eingliederung in Arbeit zu erreichen, können verschiedene Eingliederungsleistungen nach dem SGB II unterstützend eingesetzt werden.
Ansprechpartner
Jeder Bezieher und jede Bezieherin von Bürgergeld hat einen persönlichen Ansprechpartner, er ist der wichtigste Begleiter bei der Suche nach Arbeit. Den Ansprechpartnern stehen gegebenenfalls Fallmanager zur Seite.
Eigenbemühungen
Wer hilfebedürftig ist, weil er keine Arbeit findet, kann mit der Unterstützung der Gemeinschaft rechnen. Im Gegenzug muss er soweit zumutbar alles unternehmen, um seinen Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. Das ist sozial gerecht.