Gesetze und Verordnungen

Regierungsmonitor: Umsetzung von Maßnahmen der Bundesregierung

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Gesetze und Verordnungen

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Rente
Gesetz
Vorhaben

Um den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre individuellen Altersvorsorgeansprüche digital anbieten zu können, müssen möglichst vieler Vorsorgeeinrichtungen angebunden werden. Die Verordnung regelt das Verfahren zur Anbindung und legt den Stichtag für die verpflichtende Anbindung auf den 31. Dezember 2024 fest.

Arbeitsrecht
Gesetz
Beschlossen

Zum 1. Dezember 2023 tritt die Achte Mindestlohnverordnung im Gerüstbauer-Handwerk in Kraft. Diese folgt auf die Siebte Mindestlohnverordnung im Gerüstbauer-Handwerk.

Sozialversicherung
Gesetz
Beschlossen

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Arbeitsrecht
Gesetz
Beschlossen

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 einen Vorschlag vorgelegt, wie sich die Höhe des Mindestlohns ab 1. Januar 2024 entwickeln soll. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt, weshalb die Mindestlohnhöhe angepasst wird.

Arbeitsrecht
Gesetz
Vorhaben

Aufgrund der in der Praxis entstandenen Rechtsunsicherheiten bei der Festsetzung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern soll eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

Arbeitsförderung
Gesetz

Die WHO hat am 14. März 2023 eine aktualisierte Liste der Länder mit einem kritischen Mangel an Gesundheitspersonal veröffentlicht. Die „Health Workforce Support and Safeguards List, 2023“ der WHO benennt 55 Länder mit einem kritischen Mangel an Gesundheitspersonal. Die Länder-Liste 2023 ersetzt die Länder-Liste aus dem Jahr 2020. Eine Neufassung der Länder-Liste durch die WHO macht eine entsprechende Neufassung der Anlage zu § 38 BeschV erforderlich.

Arbeitsschutz
Gesetz
Vorhaben

Der vorliegende Referentenentwurf zielt darauf ab, das Produktsicherheitsgesetz entsprechend der Verordnung (EU) 2023/988 anzupassen. Durch die Änderungen sollen die Bestimmungen der Verordnung in nationales Recht überführt werden.

Arbeitsförderung
Gesetz
Vorhaben

Der Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Umlagesatz 0,15 Prozent. Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2024 wird durch Rechtsverordnung auf 0,06 Prozent festgesetzt.

Fachkräfte
Gesetz
Beschlossen

Mit der Verordnung sollen weitere rechtliche Maßnahmen umgesetzt werden, um die Einwanderung von Fach- und Arbeitskäften zu erleichtern und so ihre Zahl deutlich zu steigern. Zudem sollen notwendige Änderungen und Klarstellungen vorgenommen werden, insbesondere in Bezug auf die Ferienbeschäftigung und Freihandelsabkommen.

Arbeitsförderung
Gesetz
Beschlossen

Unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft kann einer Ausländerin oder einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung gemäß § 19c AufenthG erteilt werden, wenn dies die Beschäftigungsverordnung (BeschV) vorsieht.

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