Viele Initiativen, Kammern oder Verbände sowie Unternehmen bieten vor Ort berufliche Orientierungsmöglichkeiten an. So können Sie evtl. Vorkenntnisse beweisen und Erfahrung sammeln. Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Personen, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen grundsätzlich bereits neun (mit minderjährigen Kindern nach sechs) bzw. sechs (für Geduldete) Monate nach Registrierung Beschäftigungen beginnen. Sofern keine Verpflichtung besteht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, besteht bereits grundsätzlich nach drei Monaten ein Arbeitsmarktzugang. Sie können allerdings nur dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn die Ausländerbehörde dies genehmigt und in der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung vermerkt hat. Im Regelfall muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Sie prüft dabei, ob Sie zu vergleichbaren Bedingungen wie deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Sie können dabei zwischen verschiedenen Formen wählen:
- Als Hospitantin oder Hospitant sind Sie "Gast" in einem Unternehmen und benötigen keine Zustimmung Ihrer lokalen Ausländerbehörde. Es handelt sich um keine Beschäftigung. Hierbei dürfen Sie sich lediglich die Betriebsabläufe ansehen. Sie dürfen insofern nicht tätig werden, auch nicht probeweise.
- In einem Orientierungspraktikum mit Hinblick auf eine Berufsausbildung oder ein Studium können Sie auch richtig mit anpacken. Sie benötigen für ein Orientierungspraktikum die Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde. Wenn das Orientierungspraktikum maximal drei Monate dauert, gibt es allerdings Erleichterungen im Verfahren. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.
- Wollen Sie eine gemeinnützige Tätigkeit betreiben, ist der Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr das richtige für Sie. Dabei können Sie v.a. soziale Tätigkeiten kennenlernen, brauchen aber ebenfalls eine Genehmigung der lokalen Ausländerbehörde.
- Darüberhinausgehende Praktika, die nicht der Orientierung dienen oder länger als drei Monate dauern, sind auch möglich. Hierfür ist jedoch eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, sich zu orientieren.