Veränderungen in Betrieben machen Wechsel von Beschäftigten in andere Betriebe oder Branchen häufiger notwendig als in der Vergangenheit. Entscheidend für alle Beteiligten ist, diese Umbrüche für eine zukunftsfähige Wirtschaft gut zu begleiten und zu gestalten, Beschäftigung zu sichern und neue Beschäftigungsperspektiven zu schaffen.
Ist eine Beschäftigungssicherung nicht oder nicht vollumfänglich möglich, wird bei einem Job-to-Job-Prozess ein unmittelbarer Übergang von Arbeit in Arbeit angestrebt. Dieser Job-to-Job-Prozess bezeichnet den gesamten Zyklus bei Arbeitgeberwechseln ohne zwischenzeitlich eintretende Arbeitslosigkeit.
Zur Unterstützung des Prozesses gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, sogenannte regionale Arbeitsmarktdrehscheiben einzurichten. Akteure einer Arbeitsmarktdrehscheibe können Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Agenturen für Arbeit sein. Ziel und Mechanismus der Drehscheibe ist die Vermittlung von Arbeitskräften von einem Unternehmen mit Arbeitskräfteüberhang zu einem Unternehmen, das Arbeitskräfte sucht - ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit und ggf. begleitet durch eine gezielte Nach-Qualifizierung entlang der Anforderungen der neuen Stelle.
Weitere Informationen finden Sie im Handout Job-to-Job-Prozess der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des BMAS, welches im März 2025 als Ergebnis des Sozialpartnerdialogs „Job-to-Job-Qualifizierung“ erarbeitet wurde. Beteiligt an dem Prozess waren neben BA und BMAS folgenden Sozialpartner: Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Gesamtmetall, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Industriegewerkschaft Metall (IGM), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Eine Qualifizierung „von Arbeit in Arbeit“ erleichtert den Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, indem sie fehlende Kompetenzen ausgleicht, von den Agenturen für Arbeit gefördert werden kann und sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Arbeitgeber begonnen oder fortgeführt werden darf.