Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat am 27. Januar 2026 Empfehlungen für eine Sozialstaatsreform vorgelegt. Bund, Länder und Kommunen arbeiten nun gemeinsam an der Umsetzung. Dafür wurden die Empfehlungen in Arbeitspakete unterteilt und gemeinsam festgelegt, wer wofür zuständig ist. Das BMAS hat die Umsetzung eines Großteils der Empfehlungen in die Hand genommen. Im April 2026 fiel der offizielle Startschuss für die Umsetzungsphase. Seitdem tickt die Uhr: Die Empfehlungen sollen möglichst zeitnah umgesetzt werden.
Worum es in den Empfehlungen geht
In einem einheitlichen Sozialleistungssystem sollen Grundsicherungsleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengeführt werden. Diese sollen über ein digitales Sozialportal zugänglich sein, aber auch mit einheitlichen Anlaufstellen vor Ort.
Der Verwaltungsaufwand soll durch Digitalisierung, Automatisierung und vermehrten Datenaustausch, aber auch durch Rechtsvereinfachungen verschlankt werden.
Ziel ist ein Sozialstaat, der schneller hilft, einfacher funktioniert und näher an den Lebensrealitäten der Menschen ist.
Warum das für Sie wichtig ist
- Schnellere Verfahren: Rechtsvereinfachungen können Bearbeitungszeiten verkürzen und mehr Raum für den persönlichen Kontakt schaffen.
- Einheitliches Leistungssystem: Damit für die Menschen verständlicher wird, welche Sozialleistungen sie beziehen und bei welcher Behörde sie diese beantragen können.
- Digitale Services: Moderne, digitale Antragswege vereinfachen den Zugang zu Sozialleistungen.
Die Reformwerkstatt: Was das BMAS jetzt macht
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Am 20. Mai 2026 wurde das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ eingesetzt. Unter dem gemeinsamen Vorsitz des BMAS und des Bundesdigitalministeriums (BMDS) kommen dort Bundesländer, Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit unter Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten zusammen. Sie entwickeln bis spätestens Ende des Jahres eine Roadmap, wie unser Sozialstaat digitaler und zugänglicher werden kann. Damit nicht die Menschen Zuständigkeiten klären müssen, sondern die Verwaltung im Hintergrund besser zusammenarbeiten kann.
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Das BMAS erarbeitet aktuell einen Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung. Durch die Vereinfachungen des bestehenden Rechts sollen spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung geschaffen werden, indem unter anderem Bürokratie und Hürden abgebaut werden sollen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2027 abgeschlossen sein.
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Parallel arbeitet eine Projektgruppe am Kernstück der Reform: dem Konzept für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Dabei geht um die inhaltliche Ausgestaltung des Leistungssystems, um Fragen von Zuständigkeiten und Verfahren sowie um die Verbesserung von Erwerbsanreizen. Denn es geht dabei nicht nur darum, dass unser Sozialstaat ein Update enthält – hier wird grundlegend neu gedacht. Deswegen arbeiten Expertinnen und Experten aus Bundesministerien, Ländern, Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in der Projektgruppe zusammen. Ein Konzept soll bis Herbst 2026 vorliegen.
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