Soziale Entschädigung

Soziale Entschädigung

Informationen zur Sozialen Entschädigung

Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.

Zum Berechtigtenkreis gehören insbesondere:

  1. Opfer von (körperlichen und seelischen) Gewalttaten, aber auch Menschen, die durch
  2. Ereignisse während des Zivildienstes,
  3. eine Schutzimpfung oder eine Maßnahme der Prophylaxe oder
  4. Einwirkungen der Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden.
  5. Anspruch auf Leistungen haben auch Opfer des SED-Regimes.

Art und Umfang der Leistungen richten sich ab dem 1. Januar 2024 nach dem Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV).

Sehen Sie auf YouTube den Erklärfilm der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zum Sozialen Entschädigungsrecht.

In dieser Broschüre werden die Hilfen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch für Personen dargestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

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