Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren.
In den letzten Jahren hat das europäische Chemikalienrecht grundlegende Veränderungen erfahren. Dies geht insbesondere auf zwei EG-Verordnungen zurück.
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Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten wird in der Verordnung über Arbeitsstätten geregelt.
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Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist am 9. März 2007 in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzt damit die EG-Arbeitsschutzrichtlinien über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen in nationales Recht um.
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Der Arbeitgeber ist verantwortlich für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb. Dies kann besonders wirksam durch eine nachhaltige Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens erreicht werden.
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Unter biologischen Arbeitsstoffen werden alle Mikroorganismen - einschließlich gentechnisch veränderter - verstanden, die beim Menschen Infektionen hervorrufen können oder sensibilisierende oder toxische Eigenschaften besitzen.
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Die Bauwirtschaft ist einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland. Zur Bekämpfung der überdurchschnittlich Zahl von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen in der Bauwirtschaft wurden spezielle gesetzliche Regelungen erlassen.
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Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Anforderungen für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen.
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Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten.
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