Zur Bewältigung der zentralen Aufgaben des 21. Jahrhunderts bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Weder Politik, Wirtschaft, noch Zivilgesellschaft sind in der Lage, globale Herausforderungen wie Klimawandel, Armutsbekämpfung oder Menschenrechtsschutz im Alleingang zu lösen. Neben politischem Handeln und zivilgesellschaftlichem Engagement sind es vor allem verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen, die mit ihrer Präsenz und ihrem Einfluss im In- und Ausland wesentlich zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Das tun sie zum Beispiel, indem sie auch dann international anerkannte Sozial- und Umweltstandards einhalten, wenn im Produktionsland keine entsprechende Gesetzgebung besteht oder diese nicht umgesetzt wird.
Die Bundesregierung fördert die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (engl. "Corporate Social Responsibility", abgekürzt CSR) bereits seit vielen Jahren. Seit 2010 verfolgt sie in Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine systematische CSR-Politik, die insbesondere auch auf Empfehlungen des Nationalen CSR-Forums beruht, einem „Multi-Stakeholder“-Gremium mit Vertretern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Ministerien, Gewerkschaften und Wissenschaft. Wesentliche Einzelmaßnahmen des Aktionsplan CSR von 2010 sind mittlerweile umgesetzt.
Ziel der Weiterentwicklung der nationalen CSR-Strategie der Bundesregierung ist es, CSR in Deutschland im Einklang mit den internationalen Entwicklungen voranzutreiben - und als Exportnation eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Verantwortung in der Lieferkette und die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht stehen dabei im Mittelpunkt. Mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den UN-Menschenrechtsrat sowie der Überarbeitung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahre 2011 rückte die unternehmerische Sorgfaltspflicht (engl. "due diligence") bei der Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards ins Blickfeld. Am 21. Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Mit dem NAP sollen die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt und damit die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit verbessert werden.
Im Berliner CSR-Konsens haben die Stakeholder des Nationalen CSR-Forums unter Federführung des BMAS Anforderungen des NAP im Sinne eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements definiert und dargelegt, was als gute unternehmerische Praxis gelten kann. Der Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten [PDF, 992KB] wurde am 25. Juni 2018 verabschiedet. Das Dokument weist auf wichtige internationale Standards hin, leitet daraus Führungs- und Managementprinzipien für Unternehmen ab und erläutert die zentralen Elemente eines verantwortungsvollen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Das zunehmende Interesse am Zusammenhang von Unternehmensverantwortung und Menschenrechten spiegelt sich auch in den europäischen CSR-Diskussionen wider. Mit Richtlinien zur CSR-Berichterstattung und zur Vergabe wurden von der EU 2014 zwei Richtlinien angenommen, die die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen und Transparenz darüber fördern sollen. Die Richtlinie 2014/95/EU bildet für die Europäische Union den maßgeblichen verbindlichen Rechtsrahmen. Vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasste große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen infolge der Umsetzung der Richtlinie Deutschland ab dem Geschäftsjahr 2017 – unter bestimmten Voraussetzungen - unter anderem über ihre Konzepte zur Achtung der Menschenrechte berichten. Die EU-Mitteilung „Die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ von 2011 war der Ausgangspunkt für diese Gesamtentwicklung auf europäischer Ebene. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nutzte den deutschen Vorsitz im Rat der EU im zweiten Halbjahr 2020, um das Thema der menschenwürdigen Arbeit in globalen Lieferketten innerhalb Europas zu stärken. Das BMAS tritt für einen verbindlichen EU-Sorgfaltsstandard ein.
Ein wesentlicher Bestandteil der CSR-Strategie der Bundesregierung ist der CSR-Preis. Seit 2013 werden Unternehmen prämiert, die nachhaltiges Handeln in ihre Geschäftstätigkeit integrieren. Mit dem CSR-Preis sollen herausragende Beispiele gesellschaftlicher Verantwortung honoriert werden und zur Nachahmung motivieren: Ausgezeichnet werden Unternehmen, die vorbildlich faire Geschäftspraktiken und eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik umsetzen, natürliche Ressourcen sparsam nutzen, Klima und Umwelt schützen, sich vor Ort engagieren und Verantwortung auch in der Lieferkette übernehmen. Neben der Würdigung verantwortungsvollen Unternehmenshandelns steht beim CSR-Preis der Lernpreischarakter im Fokus. Aktuell befindet sich der Wettbewerb in der vierten Runde.
Corporate Social Responsibility in Deutschland
Bei CSR geht es um Unternehmen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen - und zwar über ihre rechtlichen Pflichten hinaus.
CSR-Preis der Bundesregierung
Mit dem CSR-Preis zeichnet die Bundesregierung vorbildliche und innovative Unternehmen aus, die ihre gesamte Geschäftstätigkeit sozial, ökologisch und ökonomisch verträglich gestalten.
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) will die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen.