Mindestlohn, Tarifverträge oder Teilzeitmodelle: Mit einer Vielzahl von Maßnahmen schützt das Arbeitsrecht Bürgerinnen und Bürger.
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat mit Enttäuschung auf die heutige Entscheidung der Caritas gegen einen Pflegetarifvertrag reagiert. Sehen Sie hier das Pressestatement.
Zum 01. Januar 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro angehoben. Der Mindestlohn wird in drei weiteren Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute die Evaluation des Mindestlohngesetzes veröffentlicht. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Mindestlohn wirkt und den Arbeitnehmerschutz spürbar erhöht hat.
Die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte werden schrittweise verbessert. Das ist das Ergebnis eines ersten Umsetzungsberichts zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP), der von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgestellt wurde.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet.
Mit einer Vielzahl von Regelungen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland geschützt und gesichert.
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Das Mindestlohngesetz, das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stellen die rechtlichen Weichen für die Entwicklung von Mindestlöhnen.
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Flexibilität für Unternehmen, Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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In dem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführten Tarifregister sind rund 73.000 gültige Tarifverträge eingetragen. Einige davon sind allgemeinverbindlich.
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Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz setzt die EU-Entsenderichtlinie um.
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Verschiedene Möglichkeiten zur Anpassung der Arbeitszeit. Damit die Arbeit zum Leben passt.
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