Ziel eines Twinning-Projekts ist es, EU-Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten der EU bei der Übernahme des gemeinschaftlichen EU-Rechts ("acquis communautaire") und dem Aufbau der dazu notwendigen Verwaltungskapazitäten zu unterstützen. Auch für bestimmte Nachbarstaaten ist das Twinning-Programm zugänglich. Bei dieser Zusammenarbeit steht die Annäherung an EU-Recht sowie an EU-Standards im Mittelpunkt.
Für (potenzielle) Kandidatenländer steht das EU-Annäherungs-Programm IPA ("Instrument for Pre-Accession") zur Verfügung, für Nachbarschaftsstaaten das "European Neighbourhood Policy Instrument" (ENPI). In beiden Programmen geben Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Bereichen der Verwaltungen in EU-Mitgliedstaaten ihr Wissen und ihre Erfahrungen in der Umsetzung des EU-Rechts im jeweiligen Partnerland weiter.
Das IPA-Programm zur Beitrittsvorbereitung bezieht die sog. Kandidatenländer, d.h. Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei, und die sog. potenziellen Kandidatenländer des Westbalkans, d.h. Bosnien-Herzegowina und Kosovo, ein.
Im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik ist das Twinning-Programm darüber hinaus auch für Staaten zugänglich, die keine Beitrittskandidaten sind, aber von der Annäherung an die EU profitieren können und eine gerechte soziale und wirtschaftliche Entwicklung fördern wollen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen können in den Projekten als Projektleiter, Langzeitberater und Kurzzeitexperten eingesetzt werden. Bei Interesse wenden Sie sich gern an:
Referat VI b 1 Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Twinning
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
E-Mail: VIb1@bmas.bund.de
Koordiniert wird das Twinning in Deutschland vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).