Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Berufskrankheitenrecht.
Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht
Empfehlung für neue Berufskrankheit "Sehnenschädigung im Schulterbereich durch langjährige und intensive Belastung der Schulter" beschlossen
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, als neue Krankheit "Sehnenschädigung im Schulterbereich durch langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen" in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.
Mehr erfahren
Neue Berufungsperiode des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beginnt
Am 30. November 2021 hat sich der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die neue Berufungsperiode konstituiert.
Mehr erfahren
Neue Berufskrankheiten beschlossen
Am 1. August 2021 tritt die 5. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen: Lungenkrebs bei Nierauchern nach langjähriger beruflicher Passivrauchbelastung sowie Hüftgelenksarthrose durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten.
Mehr erfahren
Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat sich mit der Anerkennung von COVID-19 Erkrankungen als Berufskrankheit befasst. Derzeit ist eine Anerkennung bei Personen möglich, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind.
Mehr erfahren
Gesetz zur Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts verkündet
Am 23. Juni 2020 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze verkündet. Mit diesem Gesetz wird das Berufskrankheitenrecht in wesentlichen Bereichen fortentwickelt. Zentrale Punkte sind der Wegfall des bei bestimmten Berufskrankheiten bestehenden Unterlassungszwangs sowie eine höhere Transparenz und Beschleunigung der Beratungen über neue Berufskrankheiten. Die Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Mehr erfahren