Europa und die Zusammenarbeit auf EU-Ebene spielen eine wichtige Rolle für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Denn auch wenn die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten weitgehend auf nationaler Ebene festgelegt werden, so reichen vielfach rein nationale Regelungen heute nicht mehr aus.
Durch grenzüberschreitendes Arbeiten, die Mobilität in der EU, aber auch durch Prozesse wie bspw. die Digitalisierung sehen wir, dass wir auch europäische Regelungen brauchen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend zu schützen. Das gilt zu Beispiel, wenn es um die Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen EU-Ländern geht, die als entsandte oder mobile Beschäftigte in Deutschland im Einsatz sind. Oder wenn geregelt wird, dass und wie die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme über die Ländergrenzen hinweg koordiniert werden. Schließlich ist es von enormer Bedeutung, dass zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, die im Laufe ihres Lebens im verschiedenen EU-Ländern gearbeitet haben, auch Renten entsprechend ihrer Beiträge aus den verschiedenen Ländern bekommen, selbst wenn sie mittlerweile in einem anderen EU-Land wohnen.
Ganz konkret schafft die EU mit ihren Richtlinien und Verordnungen europaweite Standards für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die dann an jedem Arbeitsplatz in Deutschland gelten - zum Beispiel die Begrenzung von krebserregenden Chemikalien. Oder sie legt über die Europäische Arbeitszeitrichtlinie fest, wie viele Stunden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überall in der EU maximal wöchentlich arbeiten dürfen.
Das sind nur einige Beispiele. Sie zeigen aber, wie sehr Europapolitik und Europarecht die deutsche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bewegen und dass die Entscheidungen der EU wesentlichen Einfluss darauf haben, wie wir in Deutschland leben und arbeiten.
Das BMAS setzt sich deshalb für ein starkes soziales Europa ein - ein Europa, das zu Wohlstand und Teilhabe, zu beruflichen Chancen, fairer Mobilität und zur sozialen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beiträgt und das sozialen Fortschritt und Zusammenhalt fördert.
Dazu bringen sich das Ministerium aktiv in Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene ein - sei es im Rahmen von europäischer Rechtsetzung oder politischen Initiativen - und arbeitet eng mit den europäischen Institutionen, den anderen Mitgliedstaaten der EU, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zusammen.