Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Vorschläge für einen modernen Sozialstaat im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erarbeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Leitung dieser Regierungskommission inne und setzt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Der KSR gehören Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände an.
Modernisierung des Sozialstaats
Hintergründe und Informationen über die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)
Vorgehen und Schwerpunkte
Die Kommission soll bis Ende 2025 Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. Das soziale Schutzniveau soll bewahrt bleiben.
Das Wissen von Expertinnen und Experten, Stakeholdern und Verwaltungsmitarbeitenden wird durch Stakeholder- und Fachgespräche in die Arbeit der Kommission einfließen. Reformvorschläge, die von der Fachöffentlichkeit eingereicht werden, werden von der Kommission geprüft und priorisiert.
Wir haben einen starken Sozialstaat. Aber er muss dringend moderner werden. Er muss schneller, transparenter und verständlicher werden.
Die Kommission wird folgende Themen als Schwerpunkte behandeln:
- Rechtsvereinfachung
- Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen
- Verbesserung der Transparenz
- Zusammenlegung von Sozialleistungen
- Verbesserung von Erwerbsanreizen
- Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
Der Fokus soll auf den steuerfinanzierten Leistungen und ihrer Administration liegen. Zu den steuerfinanzierten Leistungen gehören zum Beispiel das Wohngeld, der Kinderzuschlag, die Leistungen des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe).
Umsetzung ab 2026
Die Empfehlungen der Kommission sollen in einem Abschlussbericht festgehalten werden.
Zum einen soll es sich dabei um konkrete Maßnahmenvorschläge handeln. Diese werden ab Anfang 2026 von den zuständigen Bundesministerien umgesetzt.
Zum anderen sollen konkrete Prüfaufträge formuliert werden. Diese Aufträge sollen von den betroffenen Bundesministerien ab Anfang 2026 zur Entscheidungsreife gebracht werden.
Zeitplan der Kommission
- 1. September 2025
- Auftakt der Kommission
- September 2025
- Stakeholder-Gespräche
- September bis Oktober 2025
- Fachgespräche zu Themenschwerpunkten der Kommission
- November bis Dezember 2025
- Priorisierung, Beratung und Beschluss des Kommissionsberichts
- Januar 2026
- Abschluss der Kommission mit Vorstellung des Kommissionsberichts
Über die Kommission
Die KSR setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen.
Auf Bundesebene gehören ihr neben dem BMAS die folgenden fachlich betroffenen Ressorts an:
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
- Bundesfinanzministerium (BMF)
- Bundesgesundheitsministerium (BMG)
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Das Bundeskanzleramt hat zusätzlich Anrecht auf Teilnahme an allen Sitzungen der Kommission.
Die Länder werden durch den Freistaat Bayern, die Freie und Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen, den Freistaat Sachsen und Niedersachsen vertreten.
Die Kommunen werden von den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) repräsentiert.
Arbeitsweise der Kommission
Ein Gremium auf Staatssekretärsebene wird die Arbeit der Kommission steuern und mit den übrigen Vorhaben der Bundesregierung verzahnen. Eine Begleitgruppe von Mitgliedern der Koalitionsfraktionen wird die Arbeit der Kommission begleiten und kann fachliche Impulse aus dem parlamentarischen Raum einspeisen.