Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Vorschläge für einen modernen Sozialstaat im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Leitung dieser Regierungskommission inne und setzt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Der KSR gehören Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände an.
Am 27. Januar 2026 übergab die Kommission ihre Empfehlungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales an Bundesministerin Bärbel Bas.
Das Dokument wurde von den Mitgliedern und dem parlamentarischen Begleitgremium erstellt.
Offizieller Bericht mit den Empfehlungen der Kommission
Der Bericht stellt ein umfassendes Reformkonzept für die steuerfinanzierten Sozialleistungen mit dem dreifachen Ziel dar, spürbare Erleichterungen für Bürger*innen zu erzielen, den Verwaltungsvollzug deutlich zu vereinfachen und einen digitalen Neustart des Sozialstaats auf den Weg zu bringen. Die Empfehlungen der Kommission sollen zudem positive Arbeitsmarkt- und Fiskaleffekte bewirken.