Ein starker Sozialstaat ist ein wesentliches Fundament für eine funktionierende Demokratie. Dies ergibt sich auch aus dem Grundgesetz. So heißt es in Artikel 20 (1) Grundgesetz: „Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Der Staat ist demnach verpflichtet, nicht nur menschenwürdige Lebensbedingungen zu garantieren, sondern auch soziale Sicherheit zu gewährleisten und gleichberechtigte Chancen zu ermöglichen.
Der Sozialstaat steht jedoch auch vor Herausforderungen. Über die Jahre gewachsene Strukturen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten haben dazu geführt, dass viele Bürger*innen nicht überblicken können, welche Leistungen sie für welche Lebenslage in Anspruch nehmen können. Der Sozialstaat muss sich weiterentwickeln, weil bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen.
Die Voraussetzungen dafür sind da: Die politische Entscheidung zu Reformen, die Finanzierung und konkrete Vorhaben.