Zur Erarbeitung von Vorschlägen für einen modernen und entbürokratisierten Sozialstaat unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus hat Bundesministerin Bärbel Bas eine erweiterte Regierungskommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt. Die Sozialstaatskommission nimmt ihre Arbeit im September auf und wird entsprechend des Koalitionsvertrages bis Ende 2025 ihre Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts vorlegen.
Die Kommission wird vorhandene Reformvorschläge für einen modernen Sozialstaat und eine effiziente und bürgerfreundliche Sozialverwaltung prüfen und priorisieren. In Fachgesprächen werden Expertise und Vorschläge der Sozialpartner, der Sozial- und Wirtschaftsverbände, des Bundesrechnungshofs und weiterer Stakeholder aus Wissenschaft und Praxis einschließlich des Normenkontrollrats und der Initiative für einen handlungsfähigen Staat einbezogen. Der Fokus liegt auf steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Die Zusammenlegung von Sozialleistungen, die Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und die Digitalisierung sind weitere Aufgabenstellungen.
Die konkreten Maßnahmenvorschläge sollen ab Anfang 2026 von den fachlich zuständigen Ressorts umgesetzt werden. Für Punkte, bei denen eine weitere konzeptionelle Prüfung und Konkretisierung notwendig ist, wird die Kommission Prüfaufträge formulieren. Diese sollen ab Anfang 2026 in den Ressorts konzeptionell weiterentwickelt und zur Entscheidungsreife gebracht werden.
Wir haben einen starken Sozialstaat. Wir müssen es jedoch schaffen, den Sozialstaat und die Sozialverwaltung vor Ort bürgerfreundlicher, wirksamer und effizienter zu gestalten. Gleichzeitig muss das soziale Schutzniveau bewahrt werden. Wer in Not gerät, muss sich auf den Sozialstaat verlassen können, ohne Wenn und Aber. Die staatliche Unterstützung muss unbürokratisch und schnell erfolgen. Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll dazu einen Beitrag leisten.