Tarifverträge haben für die Gestaltung der Arbeitswelt eine hohe Bedeutung. Sie sorgen nicht nur für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen Seite und Arbeitgebern auf der anderen Seite, sondern bieten auch Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen.
Die Tarifbindung weist in West- und Ostdeutschland schon über viele Jahre hinweg eine rückläufige Tendenz auf. Die Gründe für die zurückgehende Tarifbindung sind vielfältig. Unter anderem wird es durch Globalisierung, Outsourcing, aber auch die zunehmende Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse für die Gewerkschaften immer schwieriger, die für den Abschluss von Tarifverträgen notwendige Durchsetzungskraft aufzubauen. Die Digitalisierung wird diesen Trend tendenziell noch verstärken.
Der zwischen CDU, CSU und SPD im Jahr 2025 vereinbarte Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ für die 21. Legislaturperiode hat eine höhere Tarifbindung als Ziel. Mit dem Bundestariftreuegesetz werden die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um Vergaben des Bundes beseitigt. Der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten in Vergabeverfahren wird eingeschränkt.
Öffentliche Konsultation zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen ("Bundes-Tariftreue")
Bereits im Jahr 2024 hat die damalige Bundesregierung den Entwurf für ein Tariftreuegesetz vorgelegt. Im Vorfeld wurde eine öffentliche Konsultation zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen ("Bundestariftreue") durchgeführt. Die eingegangenen Antworten sind in die Erarbeitung des Entwurfs des Tariftreuegesetzes eingeflossen.