Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) hat zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union unter anderem einen Rahmen geschaffen, mit dem Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung gefördert werden. Hierzu gehört, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen müssen, wenn die tarifvertragliche Abdeckung unterhalb einer Schwelle von 80 Prozent liegt. Deutschland erreicht diesen Schwellenwert nicht und wird einen Nationalen Aktionsplan vorlegen.
Die Sozialpartner erhalten im Rahmen eines Konsultationsverfahrens die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu möglichen Maßnahmen zur Förderung von Tarifverhandlungen einzubringen. Die Stellungnahmen der Sozialpartner werden in den Nationalen Aktionsplan einfließen. Der Nationale Aktionsplan wird von der Bundesregierung beschlossen und bis zum 31. Dezember 2025 an die Europäische Kommission übersandt.
Die Konsultationsphase findet im Zeitraum 17. Juli 2025 bis 15. August 2025 statt
Wenn Sie als interessierter Sozialpartner eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation abgeben möchten, senden Sie diese in einem barrierefreien Format bitte per E-Mail an das Postfach Konsultation NAP
Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht werden sowie zum Gegenstand des Nationalen Aktionsplans werden können. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass die Stellungnahme und die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir, aus dem Dokument zu entfernen. Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt widersprechen wollen, weisen Sie auf diesen Umstand bitte ausdrücklich bei der Übersendung Ihrer Stellungnahme hin. Unterbleibt dieser Hinweis, wird von Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung ausgegangen.
Stellungnahmen, die von Personen oder Organisationen eingereicht werden, die selbst keine Sozialpartner sind, können im Rahmen des Nationalen Aktionsplans nicht mit berücksichtigt werden.