Gesundheit am Arbeitsplatz
Im klassischen Arbeitsschutz sind die Grundpflichten des Arbeitgebers in Rechtsvorschriften geregelt. In einem modernen, wettbewerbsfähigen Betrieb gehört es zu einer guten Unternehmenskultur, die oft allgemein oder abstrakt gehaltenen Grundregeln mit Leben zu erfüllen.
Präventive Arbeitsmedizin
Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits.
Psychische Gesundheit
Stress am Arbeitsplatz kann krank machen. Psychische Störungen bilden heute eine der häufigsten Diagnosen. Für die Betroffenen kann das im schlimmsten Fall den Abschied vom Berufsleben bedeuten. Die Folge für Unternehmen und Volkswirtschaft sind Kosten in Milliardenhöhe.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern in modernen Unternehmen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen selbst.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Veränderungen in der Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten neue Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Gleichzeitig erfordert die demografische Entwicklung eine deutliche Verlängerung der Lebensarbeitszeiten. Die Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen sowie die Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes sind für Politik, Betriebe und Beschäftigte von wachsender Bedeutung.
Nationaler Asbestdialog
Der sichere Umgang mit Asbest-Altlasten beim Bauen im Bestand steht im Fokus des Nationalen Asbestdialogs. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vertreterinnen und Vertreter von betroffenen Bau- und Arbeitsbereichen eingeladen. In einem transparenten und ergebnisoffenen Dialog sollen wichtige Themen angesprochen werden.
Nichtraucherschutz für Beschäftigte
Die Regelungen zum Nichtraucherschutz fallen in Deutschland in unterschiedliche Rechtsbereiche.
Lastenhandhabung
Bei vielen beruflichen Tätigkeiten müssen Gegenstände, Arbeitsmittel und Werkzeuge unter Einsatz von menschlicher Muskelkraft bewegt werden. Sind solche Lasten zu schwer oder werden sie zu häufig oder in ungünstigen Körperhaltungen gehoben und getragen, kann dies zu Verschleißerscheinungen und anderen Gesundheitsschäden führen.