Benötigen junge Menschen am Anfang ihres beruflichen Lebensweges Unterstützung beim Übergang in eine Berufsausbildung oder in eine Beschäftigung, können sie entsprechende Angebote bei den Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern nutzen. Dazu gehören u.a. die kostenlose Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsangebote, aber auch Leistungen zur Förderung der Aufnahme oder zur Unterstützung bei der Durchführung einer Berufsausbildung. Auch Leistungen der Arbeitsförderung sind möglich.
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Einstiegsqualifizierung
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Assistierte Ausbildung
- Außerbetriebliche Berufsausbildung
Der Flyer informiert über die verschiedenen Wege der Berufs- und Ausbildungsberatung nach der Schule.
Die Ausbildungsgarantie
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ermöglichen jungen Menschen durch praktische Erfahrungen Einblicke in verschiedene Berufsfelder, vermitteln relevante theoretische Kenntnisse und bereiten sie auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vor. Die Maßnahmen werden von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt. Diese legt anhand eines Fachkonzeptes auch die Inhalte der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen fest. So laufen die Bildungsmaßnahmen deutschlandweit auf die gleiche Art ab. Da die konkrete inhaltliche Schwerpunktsetzung und die tatsächliche Förderdauer flexibel sind, bleibt bei der Planung der Bildungsmaßnahme genug Raum, um individuelle Bedürfnisse und Problemlagen der jungen Menschen zu berücksichtigen. In der Regel dauern die Maßnahmen bis zu zwölf Monate und können auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme basiert auf einem individuellen Förderplan, der die einzelnen Schritte hin zur Aufnahme einer Berufsausbildung festlegt. Diesen Förderplan erarbeiten die/der Teilnehmende, der Bildungsträger und die Agentur für Arbeit gemeinsam. Sie stufen die vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen der Teilnehmenden ein und ermitteln schulische, theoretische und praktische Anforderungen des geplanten Bildungsziels.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen decken ein breites Spektrum an Modulen ab, wozu beispielsweise Sprachförderung, Vermittlung von sozialen und berufsbezogenen Kompetenzen sowie Arbeitsplatzbezogene Einarbeitungen zählen. Zusätzlich werden berufspraktische Inhalte in den Werkstätten des Trägers und durch Praktika bei Arbeitgebern vermittelt. Bildungsbegleiter*innen unterstützen die Teilnehmenden während der gesamten Maßnahme bei allen Fragen der beruflichen Integration. Das Bildungspersonal setzt sich aus einem multiprofessionellen Team aus Bildungsbegleitung, sozialpädagogischer Begleitung, ggf. psychologischer Begleitung, Ausbilder*innen sowie Lehrkräften zusammen.
Weitere Fördermöglichkeiten innerhalb der BvB
Vorbereitung auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses
Teilnehmende ohne Schulabschluss können mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen auch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses vorbereitet werden. Hierauf besteht sogar ein Rechtsanspruch. Die Förderdauer beträgt zwölf Monate; die berufspraktische und soziale Qualifikation wird dann durch Unterrichtszeiten ergänzt.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz
Eine zusätzliche Förderung bietet die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz. Lern- und Arbeitsort bilden eine Einheit und schaffen so betriebsähnliche Strukturen, in denen junge Menschen im Rahmen einer nach pädagogischen Grundsätzen gestalteten Gemeinschaft niedrigschwellig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden.
Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.
Einstiegsqualifizierung
Eine "Einstiegsqualifizierung" wird als Langzeitpraktikum in einem Betrieb durchgeführt. Sie dauert mindestens 4 und höchstens 12 Monate. Dieses Förderangebot kann für jungen Menschen eine Option sein, die bis zum 30. September eines Jahres keine Ausbildungsstelle gefunden haben oder in anderer Weise Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen.
Während des Praktikums sollen die Teilnehmenden berufliche Grundlagen erwerben, die sich an den Anforderungen der Ausbildungsberufe orientieren. Am Ende stellt die zuständige Kammer auf Antrag der/des Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. In manchen Fällen kann das Praktikum auf eine anschließende Berufsausbildung angerechnet werden.
Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können Zuschüsse zur Vergütung des Praktikums erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 276 Euro monatlich. Zusätzlich wird ein pauschalierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag für Teilnehmende gezahlt. Darüber hinaus können Fahrtkosten übernommen werden.
Berufsausbildungsbeihilfe
Die Agentur für Arbeit zahlt eine Berufsausbildungsbeihilfe, um jungen Menschen eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen.
Ziele der Förderung sind
- die Überwindung finanzieller Schwierigkeiten, die einer beruflichen Qualifizierung entgegenstehen,
- die Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt und
- die Sicherung und Verbesserung der beruflichen Mobilität.
Auszubildende werden in der Regel unterstützt, wenn ihnen die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen, sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern leben und die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle.
Förderbetrag und -umfang
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten/der Ehegattin bzw. des Lebenspartners/der Lebenspartnerin.
Die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient, oder an der Vorphase der Assistierten Ausbildung wird grundsätzlich einkommensunabhängig gefördert. Auch hier richtet sich die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe nach der Art der Unterbringung.
In den Bedarf fließen u.a. auch notwendige Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und sonstige Aufwendungen ein. Diese werden teilweise pauschaliert übernommen.
Förderbedingungen
Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Pflichtleistung der aktiven Arbeitsförderung. Sie wird während einer betrieblichen Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Vorphase der Assistierten Ausbildung oder einer außerbetrieblichen Berufsausbildung geleistet, sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
In besonderen Fällen ist die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe auch während einer Zweitausbildung möglich. Beispielsweise dann, wenn jungen Menschen trotz erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung im erlernten Beruf eine Perspektive fehlt. Eine zweite Berufsausbildung, die bessere berufliche Perspektiven schafft, darf in diesen Fällen nicht daran scheitern, dass Auszubildenden die finanziellen Mittel fehlen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Assistierte Ausbildung
Die Assistierte Ausbildung unterstützt Auszubildende und ihre Betriebe vor und während der betrieblichen Berufsausbildung. Sie hat zum Ziel, mehr junge Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Um dem individuellen Bedarf der Ausbildungsuchenden und Azubis Rechnung zu tragen, ist das Instrument sehr flexibel gestaltet. Zum Beispiel werden Hilfen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie zur sozialpädagogischen Begleitung angeboten. Den Teilnehmenden steht beim Träger der Assistierten Ausbildung ein/e feste/r Ausbildungsbegleiter*in zur Verfügung. In Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Ländern können regionale Besonderheiten berücksichtigt werden.
Die Leistungen der Assistierten Ausbildung können auch nach einem betriebsbedingten Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren Berufsausbildung fortgeführt werden. Dies ist auch nach erfolgreicher Beendigung einer geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses möglich.
Auch Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung sowie der jeweilige Betrieb können durch die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung unterstützt werden.
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Neben der betrieblichen gibt es die außerbetriebliche Berufsausbildung. Diese unterstützt benachteiligte und/oder lernbeeinträchtigte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis – auch mit ausbildungsfördernden Leistungen – bislang nicht erfolgreich war. Ziel des Angebots ist es, jungen Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung zu ermöglichen und die Teilnehmenden in eine betriebliche Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wird über die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ermöglicht.
Sollte ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig aufgelöst werden, beispielsweise in Folge einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes, kann es als außerbetriebliche Berufsausbildung fortgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Eingliederung in eine (andere) betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt sein, dass die außerbetriebliche Berufsausbildung dennoch abgeschlossen werden kann.