Sozialversicherungswahlen
Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung.
Der Deutsche Bundestag hat am 19. November 2020 das Gesetz zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Das Gesetz verbessert unter anderem die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane.
Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung.
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Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel
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Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu den Sozialwahlen 2017.
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Das Gesetz zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen verbessert unter anderem die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane.
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Der Bundeswahlausschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und der Bundeswahlbeauftragten aufheben.
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Neben dem Bundeswahlbeauftragten sind u.a. auch die Landeswahlbeauftragten und ihre Stellvertreter Wahlorgane für die Sozialversicherungswahlen. Hier finden Sie alle Anschriften und Ansprechpartner.
Mehr erfahren [PDF, 262KB]
Dokumentation des Symposiums vom 1. Oktober 2013, zu dem auf 100 Jahre soziale Selbstverwaltung und Sozialwahlen zurückgeschaut und Reformgedanken diskutiert wurden.
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