Die Kommission zur Sozialstaatsreform diskutierte im September und Oktober 2025 mit knapp 100 Stakeholdern sowie Fachexpertinnen und Fachexperten über mögliche Maßnahmen zur Reform steuerfinanzierter Sozialleistungen und arbeitete Vorschläge für die weiteren Beratungen heraus.
Zunächst erhielten Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, von Sozial- und Wirtschaftsverbänden, des Bundesrechnungshofs sowie der Sozialleistungsträger, die Gelegenheit, ihren spezifischen Handlungsbedarf im Sozialstaat zu skizzieren und konkrete Vorschläge einzubringen. In den anschließenden sechs Fachgesprächen skizzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktiker aus der Verwaltung Reformvorschläge entlang der Themenfelder, die sich aus dem Auftrag des Koalitionsvertrages ableiten lassen:
- Neusystematisierung von Sozialleistungen,
- Zusammenlegung von Leistungen,
- Verbesserung von Erwerbsanreizen,
- Rechtsvereinfachung,
- Digitalisierung und Modernisierung des Vollzugs und Transparenz.
Nach Abschluss der "Wissensphase" beginnt nun die Arbeit an konkreten Reformempfehlungen. Hierzu wird die KSR ihre Beratungen in den kommenden Wochen fortsetzen. Der Abschlussbericht soll Anfang 2026 vorgestellt werden.