Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), die das Kabinett der Bundesregierung im Februar 2026 beschlossen hat, werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt. Künftig gelten Regelungen zur Barrierefreiheit nicht mehr nur für den Bund, sondern in Teilen auch für den privaten Sektor. Zudem werden Fristen für den barrierefreien Umbau öffentlicher Gebäude festgelegt.
Ziel ist es, Barrieren weiter abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Die Reform baut auf den Fortschritten der vergangenen Jahre auf. Seit 2009 prägt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die deutsche Behindertenpolitik. Sie stellt die volle und wirksame Teilhabe sowie die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft in den Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund wurde das bereits 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz kontinuierlich weiterentwickelt. Seit 2016 enthält es unter anderem Regelungen zum barrierefreien Umbau von Bundesbauten, zur Barrierefreiheit von Intranets und elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen sowie zur Verwendung Leichter Sprache.
Bei der Umsetzung und Weiterentwicklung von Barrierefreiheit unterstützt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Behörden, Unternehmen und weitere Interessierte.