Sozialversicherung

Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden? Dieser Flyer soll Sie dabei unterstützen, Hilfe zu finden und Sie über Möglichkeiten des Sozialen Entschädigungsrechts informieren.

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können Hilfen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch SGB XIV bekommen.

Ist die Gewalttat im Ausland begangen worden, haben folgende  Personengruppen einen  Anspruch nach dem SGB XIV:

  • Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • in Deutschland wohnende Ausländerinnen und Ausländer sowie ihnen rechtlich gleichgestellte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Dabei muss zunächst geprüft werden, ob auch eine Entschädigung nach ausländischem Recht in Betracht kommt.

Weitere Publikationen zum Thema

Das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Broschüre)

Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung

Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung Erklärung in Leichter Sprache