Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Daneben können Beschäftigte auch einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln (Entgeltumwandlung).
Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung wird vom Staat auf verschiedene Weise unterstützt.
Entgeltumwandlung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das heißt, Beschäftigte können Teile ihres künftigen Gehalts, Sonderzahlungen oder auch Gehaltserhöhungen in Betriebsrentenanwartschaften umwandeln.
Seit Januar 2026 ist das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Stellungnahmen, Umsetzungsstand und FAQ zum Gesetz finden Sie hier.