Demokratie darf nicht am Werkstor enden – diese alte Forderung lösen Gewerkschaften und Arbeitgeber ein, wenn sie Tarifverträge aushandeln. Fairer Interessenausgleich zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern auf Augenhöhe schafft zugleich Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen und sichert faire Wettbewerbsbedingungen. Tarifverträge sind ein Grundpfeiler für gute Arbeit und zentraler Bestandteil unserer Demokratie.
Trotz dieser Bedeutung und der positiven Wirkungen von Tarifverträgen nimmt die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ab. Immer weniger Arbeitgeber binden sich an einen Tarifvertrag. Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf die Arbeitsbedingungen aus. Das Bundestariftreuegesetz soll dem entgegenwirken und wieder für mehr Tarifbindung sorgen.
Eine breitere Geltung von Tarifverträgen stärkt faire Löhne und fairen Wettbewerb, nachhaltigen Erfolg und Wohlstand. Auch die EU verlangt von Mitgliedsländern mit weniger als 80 Prozent tarifvertraglicher Abdeckung Maßnahmen, um Tarifverhandlungen zu fördern.
Wer künftig öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen will, muss den dafür eingesetzten Beschäftigten bestimmte branchenspezifische, tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren – und sicherstellen, dass dies auch mögliche Subunternehmen tun. Geregelt werden soll dies durch die Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes.
Tarifverträge sind die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Damit noch mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren, senden wir mit dem Bundestariftreuegesetz ein starkes Signal: Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, wenn sie tarifliche Standards gewährleisten. Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen Anreiz für mehr Tarifbindung.
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur nehmen wir jetzt viel Geld in die Hand, um das Land nach vorne zu bringen. Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten werden dann viele öffentliche Aufträge vergeben. Damit ist klar: Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.
Durch höhere Löhne stärken wir zudem die Binnennachfrage in außenpolitisch schwierigen Zeiten. Und wir sorgen für fairen Wettbewerb: Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürfen keinen Nachteil haben. Mit dem Bundestariftreuegesetz lösen wir ein gesellschaftliches Versprechen ein: Wer im Auftrag des Bundes arbeitet soll auch ordentlich bezahlt werden.
Das Tariftreuegesetz (in gemeinsamer Federführung von BMAS und BMWE) soll im Gleichklang mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz im August 2025 im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.