Der Bundesrat hat am 27. März 2026 dem Bundestariftreugesetz zugestimmt. Vom Gesetz profitieren Wirtschaft, Arbeitnehmer*innen und Gesellschaft.
Auf der Sitzung des Bundesrates sprach auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas:
Auch in der Wirtschaft weiß man: Tarifgebundene Unternehmen sind im Schnitt produktiver. Sie haben Planungssicherheit, häufig eine zufriedenere Belegschaft und sind attraktiver für Fachkräfte. Deshalb brauchen wir wieder mehr Tarifbindung in unserem Land und dieses Gesetz setzt ein klares Signal für eine starke Sozialpartnerschaft.
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Rede der Bundesministerin Bärbel Bas
Das Gesetz gilt ab dem Tag nach seiner Verkündung, voraussichtlich noch im April. Dann müssen Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag des Bundes ausführen, sich darauf einstellen, dass sie ihre bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem einschlägigen Branchentarifvertrag entlohnen, den tariflichen Urlaub gewähren und bestimmte Arbeitszeitregelungen einhalten.
Das Bundestariftreuegesetz schafft hierfür die gesetzliche Grundlage. Konkret werden die für die jeweilige Branche geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen durch Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestimmt.
Das Gesetz ist umso wichtiger, weil die Bundesregierung mit dem beschlossenem Sondervermögen in Infrastruktur und Klimaneutralität investieren will. Geplant sind zahlreiche öffentliche Aufträge (z.B. im Straßen- und Brückenbau, bei der Gesundheits- oder der Bildungsinfrastruktur). Diese Investitionen in Verbindung mit dem Tariftreuegesetz stärken zugleich die Wirtschaft, die Arbeitnehmer*innen und insgesamt die Gesellschaft.