Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben jetzt 67 Projekte ausgewählt, die in einer zweiten Förderrunde bis Ende 2020 durch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) gefördert werden können.Die Projekte wurden aus 149 Interessenbekundungen für die zweite Förderrunde im EHAP ausgewählt und sollen ab Januar 2019 ihre Arbeit aufnehmen können.
Insgesamt ist der EHAP in der Förderperiode 2014-2020 mit rund 93 Millionen Euro ausgestattet, davon rund 79 Millionen Euro aus EU-Mitteln. Das Finanzvolumen für die Projekte in der zweiten Förderrunde 2019 und 2020 beträgt rund 40 Millionen Euro. Davon sind 85% EU-Mittel, 10% Bundesmittel und 5% Eigenmittel der Projektträger. Vor Ort umgesetzt werden die Projekte von Kommunen in Kooperation mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und/oder anderen freigemeinnützigen Trägern. Jedes Projekt erhält Mittel in Höhe von 200.000 bis 1 Mio. Euro für zwei Jahre.
Juli | Veröffentlichung der Richtlinie und Start des Interessenbekundungsverfahrens |
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August /September | Begutachtung der Interessenbekundungen und Benachrichtigung der Antragsteller |
24. September | Antragsworkshop beim BVA für ausgewählte Projektträger |
Oktober | Antragstellung |
ab November | Prüfung und Bewilligung der Anträge |