Die Website des BMAS will möglichst vielen Menschen die Möglichkeit bieten, die Angebote des Ministeriums zu nutzen. Auf dieser Seite zeigen wir Beispiele, wie das BMAS Barrierefreiheit in der Praxis umsetzt.
Was tun wir in der Praxis: Maßnahmen des BMAS zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- PDF-Downloads, die vor 2018 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt;
- z.T. Untertitel von Videos. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen;
- die Klickpfade bspw. zur Brückenteilzeit und zum Mindestlohn sind nicht vollständig barrierefrei. Sie werden derzeit daraufhin überarbeitet;
- die automatisch generierten Diagramme wie in den Fakten zur Rente werden ebenfalls noch auf Barrierefreiheit optimiert;
- auf bmas.de verlinkte Pageflow-Inhalte sind für einige Nutzer*innengruppen möglicherweise nicht ausnahmslos barrierefrei und werden geprüft und ggf. überarbeitet.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bmas.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
- Telefon:
- 03018 5270
- Telefax:
- 03018 5271830
- E-Mail:
- info@bmas.bund.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
- Telefon:
- 030 18 5272805
- Telefax:
- 030 18 5272901
- E-Mail:
- info@schlichtungsstelle-bgg.de
- Internet:
- www.schlichtungsstelle-bgg.de