- I. Allgemeines
- II. Voraussetzungen zur Förderung beruflicher Weiterbildung
- III. Ich bin Arbeitnehmer*in
- IV. Ich bin in Kurzarbeit
- V. Ich habe keinen Berufsabschluss
- VI. Ich bin arbeitsuchend
- VII. Ich bin Unternehmer*in
I. Allgemeines
Was hat es mit der Weiterbildungsrepublik auf sich?
Die "Weiterbildungsrepublik Deutschland" ist unsere Antwort auf den Wandel der Arbeitswelt. Kaum ein Berufsbild bleibt von der Digitalisierung, der ökologischen Transformation, der Entstehung neuer Wirtschaftsbereiche oder die Corona-Pandemie unberührt. Um für die Arbeitswelt von morgen qualifiziert zu sein, ist Weiterbildung ein zentraler Bestandteil. Wir wollen zur Weiterbildungsrepublik werden und setzen uns dafür ein, dass wir unsere Weiterbildungskultur in Deutschland erneuern.
Mehr erfahren: Willkommen in der Weiterbildungsrepublik.
Worum geht es bei der Nationalen Weiterbildungsstrategie?
Als Weiterbildungsrepublik braucht Deutschland eine vorausschauende Strategie, die Wirtschaft, Wissenschaft und Politik einbindet. Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) ist unser gemeinsamer Leitfaden hin zu einer neuen Weiterbildungskultur und etabliert Weiterbildungen als festen Bestandteil beruflicher und unternehmerischer Entwicklung. Die Strategie wurde von Bund, Ländern, Wirtschaft, Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit festgelegt.
Mehr erfahren: Weiterbildung mit Strategie.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz regelt vor allem die Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer*innen. Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1. Januar 2019 in Kraft getreten, ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und verfolgt drei Ziele:
- Die Förderung von Weiterbildung soll ausgeweitet werden,
- mehr Menschen sollen durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert werden und
- Beitragszahler*innen der Arbeitslosenversicherung sollen entlastet werden.
Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze im Überblick.
Was wird im Arbeit-von-morgen-Gesetz geregelt?
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz folgte auf das Qualifizierungschancengesetz. Es ist im Mai 2020 in Kraft getreten. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz erweitert die Fördermöglichkeiten vor allem für jene Arbeitnehmer*innen, die an einer Weiterbildung teilnehmen wollen, weil sie vom Strukturwandel besonders betroffen sind. Es regelt zudem die Förderung von Weiterbildungen während Kurzarbeit.
Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze im Überblick.
Was regelt das Beschäftigungssicherungsgesetz?
Wie auch das Arbeit-von-morgen-Gesetz regelt das Beschäftigungssicherungesetz unter anderem das Instrument der Kurzarbeit. Das Ziel: Arbeitnehmer*innen sollen die Zeit während eines Arbeitsausfalls für die berufliche Weiterbildung nutzen. Um dies zu erreichen, legt das Gesetz verschiedene Förderungsmöglichkeiten für Arbeitgeber*innen fest – zum Beispiel Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Erstattungsrichtlinien für die vom Betrieb allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge.
Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze im Überblick.
II. Voraussetzungen zur Förderung beruflicher Weiterbildung
Richtet sich die Weiterbildungsförderung an mich?
Die Leistungen der Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) richten sich an arbeitsuchende Menschen, an von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und an Arbeitnehmer*innen in einem Beschäftigungsverhältnis – hier insbesondere an Beschäftigte ohne oder mit nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss.
Welche Grundsätze gelten für mich?
Eine berufliche Weiterbildung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Bei Arbeitslosigkeit bedeutet dies zum Beispiel, dass die Weiterbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und des gewählten Bildungszieles sehr wahrscheinlich zu einer Beschäftigung führen muss.
Wer entscheidet über meine Förderung?
Über eine Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Wichtig ist, dass vor Beginn einer solchen Weiterbildung eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erfolgt.
Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter hat meine Förderung genehmigt. Wie geht es nun weiter?
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt einen Bildungsgutschein aus. Dieser enthält Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten übernommen werden (z. B. Lehrgangs-, Fahrt-, Kinderbetreuungskosten). Zudem weist er u. a. das Bildungsziel, die erforderliche Dauer der Maßnahme und den regionalen Geltungsbereich aus. Die/der Gutscheininhaber*in kann den Bildungsgutschein einlösen, solange er gültig ist.
Was muss ich bei der Wahl einer Weiterbildungsmaßnahme beachten?
Der Kurs muss zum einen von einem für Weiterbildungsförderung zertifizierten Träger durchgeführt werden. Zum anderen muss auch der Kurs selbst muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Alle zugelassenen Kurse und Träger in Ihrer Region finden Sie bei der Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.
III. Ich bin Arbeitnehmer*in
Habe ich Anspruch auf berufliche Weiterbildung?
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung beruflicher Weiterbildung gibt es nicht. Ob z.B. Weiterbildungskosten übernommen werden oder Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gezahlt werden, legt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit fest. Dabei wird geprüft ob z. B. mit dem angestrebten Bildungsziel eine anschließende Beschäftigungsaufnahme erwartet werden kann.
Was brauche ich, um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen zu können?
Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer*innen liegt vorrangig in der Verantwortung der Arbeitgeber*innen. Wenn eine Weiterbildung staatlich gefördert wird, so erhält die/der Arbeitnehmer*in einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Auf diesem sind Bildungsziel, Dauer und Geltungsbereich festgelegt. Den Bildungsgutschein kann die/der Gutscheininhaber*in anschließend bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger ihrer/seiner Wahl einlösen.
Wo kann ich erfahren, ob es in meiner Region eine Weiterbildung speziell für meinen Beruf gibt?
Diese Frage beantwortet Ihnen der Karrierepfad der Bundesagentur für Arbeit.
Wie oft kann eine geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich gibt es keine Begrenzung und jede Förderung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer*innen kann allerdings nur gefördert werden, wenn der Erwerb eines Berufsabschlusses in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt. Außerdem ist eine erneute Förderung erst nach vier Jahren möglich.
Kann ich neben der Arbeit eine Weiterbildung absolvieren?
Das ist grundsätzlich möglich, hängt aber von der zwischen Arbeitgeber*in und Beschäftigten getroffenen Vereinbarungen bzw. generellen tarifvertraglichen / betrieblichen Vereinbarungen zur Weiterbildung ab. Insbesondere durch die erweiterten Möglichkeiten, Arbeitsentgeltzuschüsse an Arbeitgeber*innen zu leisten, werden Spielräume geschaffen, um Arbeit und Weiterbildung flexibel nebeneinander zu absolvieren.
Kann ich meine Arbeit während einer Weiterbildung auch ganz unterbrechen?
Auch das hängt von den im Betrieb getroffenen Vereinbarungen ab. Grundsätzlich setzt schon das geltende Recht Anreize dafür, dass Arbeitgeber*innen den Beschäftigten ermöglichen, ihre Arbeitstätigkeit für eine Weiterbildung ruhen zu lassen. So können z. B. Arbeitsentgeltzuschüsse an Arbeitgeber*innen geleistet werden, die ihre Arbeitnehmer*innen unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt für berufsabschlussorientierte Weiterbildungen freistellen.
Kann meine berufliche Weiterbildung staatlich gefördert werden?
Ja, eine berufliche Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden. Das gilt für arbeitsuchende Menschen, für von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte sowie für Arbeitnehmer*innen in einem Beschäftigungsverhältnis. Insbesondere Beschäftigte, die keinen oder einen nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss haben, können von einer Weiterbildungsförderung profitieren. Das gilt ebenso für Weiterbildungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten.
Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie.
Ich bin derzeit in einer Transfergesellschaft beschäftigt. Kann ich in dieser Zeit eine Qualifizierung vornehmen?
Ja, wenn Sie Transferkurzarbeitergeld beziehen und in einem kleinem oder mittlerem Unternehmen (KMU) beschäftigt sind, können Sie an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen. Diese kann auch staatlich gefördert werden. Ziel ist es, Sie bei dem Übergang in eine neue Beschäftigung zu unterstützen. Näheres regelt das Arbeit-von-morgen-Gesetz.
Mehr erfahren: Die wichtigsten Gesetze im Überblick
IV. Ich bin in Kurzarbeit
Ich arbeite derzeit in meinem Betrieb in Kurzarbeit. Kommt eine Weiterbildung für mich in dieser Situation überhaupt in Frage?
Ja, eine Weiterbildung kann auch während der Kurzarbeit stattfinden. Zudem kann eine Weiterbildung auch in dieser Zeit staatlich gefördert werden – das regelt z. B. das Arbeit-von-morgen-Gesetz. So sollen für Arbeitgeber*innen Anreize gegeben werden, Zeiten des Arbeitsausfalls für Qualifikationsmaßnahmen zu nutzen. Das Beschäftigungssicherungsgesetz legt zudem fest, in welcher Höhe z. B. Lehrgangskosten übernommen werden.
Mehr erfahren: Die wichtigsten Gesetze im Überblick
Wie wird eine Weiterbildungsmaßnahme, die während Kurzarbeit vorgenommen wird, staatlich gefördert?
Wenn eine Weiterbildung während Kurzarbeit gefördert wird, so kann Arbeitgeber*innen die Hälfte der vom Betrieb allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Zudem kann es – je nach Betriebsgröße – Zuschüsse zu Lehrgangskosten geben. Näheres regeln das Arbeit-von-morgen-Gesetz und das Beschäftigungssicherungsgesetz.
Mehr erfahren: Die wichtigsten Gesetze im Überblick
V. Ich habe keinen Berufsabschluss
Habe ich einen Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung?
Wenn Sie keinen Berufsabschluss haben, so haben Sie grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung. Eine Voraussetzung: Mit der Weiterbildung soll ein Berufsabschluss, ein Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Schulabschluss nachgeholt werden.
Mehr erfahren: Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Ich strebe eine Teilqualifikation an – kann diese staatlich gefördert werden?
Ja, auch der Erwerb von berufabschlussorientierten Teilqualifikationen kann staatlich gefördert werden. Denn mit diesen und weiteren in der Weiterbildung verwertbaren „Ausbildungsbausteinen“ kann Schritt für Schritt ein beruflicher Abschluss erreicht werden.
Mehr erfahren: Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Ich möchte eine Weiterbildung machen, muss mir dafür jedoch noch Grundkompetenzen aneignen bzw. auffrischen. Werde ich dabei unterstützt?
Wenn Arbeitnehmer*innen an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen wollen, sich zuvor jedoch die dafür benötigten Grundkompetenzen aneignen müssen, so kann der Erwerb dieser Grundkompetenzen gefördert werden. Das gilt insbesondere für die Bereiche Lesen, Schreiben, Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.
Mehr erfahren: Förderung der beruflichen Weiterbildung.
VI. Ich bin arbeitsuchend
Ich bin derzeit arbeitslos und auf der Suche nach einen Arbeitsplatz. Kann ich mich in dieser Zeit auch weiterbilden?
Ja, auch während Arbeitslosigkeit können Sie an einer Weiterbildung teilnehmen. Dabei entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter auf Grundlage von § 81 SGB III, ob diese Qualifiaktionsmaßnahme staatlich gefördert werden kann.
Mehr erfahren: Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Erhalte ich während meiner Weiterbildung weiterhin Arbeitslosengeld?
Wenn Sie während einer Weiterbildung arbeitslos sind, so können das Arbeitslosengeld oder die Grundsicherungsleistungen nach SGB III während der Qualifikationsmaßnahme fortgezahlt werden.
VII. Ich bin Unternehmer*in
Warum ist die Weiterbildung meiner Angestellten wichtig?
Digitaler Wandel, ökologische Transformation, Entstehung neuer Wirtschaftsbereiche oder Corona-Pandemie: Kaum ein Berufsbild bleibt von aktuellen Transformationen unberührt. Um fit für die Arbeitswelt von morgen zu sein ist es nun wichtig, dass sich Beschäftigte weiterbilden und ihre fachlichen Qualifikationen und Kompetenzen er-weitern. Je besser Mitarbeiter*innen auf neue Anforderungen vorbereitet sind, umso besser ist das für das Unternehmen. Im Übrigen kann sich das Angebot von Weiterbildungsförderung auch motivierend auf die Angestellten auswirken.
Muss ich eine Weiterbildung erlauben bzw. kann ich sie vorschreiben?
Nein, es gibt keine Verpflichtung. Umgekehrt können Arbeitgeber*innen aber z. B. in betrieblichen oder dienstlichen Vereinbarungen obligatorische Weiterbildungen der Mitarbeiter*innen vorsehen.
Wie kann ich als Unternehmer*in staatlich gefördert werden, wenn ich meinen Beschäftigten eine Weiterbildung ermögliche – auch als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU)?
Die Übernahme von Weiterbildungskosten für die Beschäftigen und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten an die/den Arbeitgeber*in setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch die/den Arbeitgeber*in voraus. Die Höhe der Zuschüsse hängt dabei in der Regel von der Betriebsgröße ab. Für bestimmte Personengruppen (ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr oder schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder in Kleinstbetrieben) sind Ausnahmen möglich.
Ich musste meine Beschäftigten in Kurzarbeit schicken. Wird eine Weiterbildung auch in diesem Zeitraum staatlich gefördert?
Ja, wenn Arbeitgeber*innen den Beschäftigten während einer Phase der Kurzarbeit eine Weiterbildung ermöglichen, so wird dies staatlich gefördert. Konkret werden den Arbeitgeber*innen 50 Prozent der ansonsten allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet – dies gilt bis zum 31. Juli 2023. Die Voraussetzungen: Die Weiterbildung wird während Kurzarbeit begonnen, dauert mehr als 120 Stunden oder wird als Aufstiegsfortbildung durchgeführt.
Erfahren sie hier mehr über die Förderung der beruflichen Weiterbildung.