Seit 1.1.09 gilt die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV). Änderungen der VersMedV erfolgen ausschließlich durch eine Verordnung.
Bis Ende 2008 waren allen versorgungsärztlichen Gutachten die vom BMAS herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht" (AHP) zu Grunde zu legen. Änderungen, die die "Anhaltspunkte" betrafen, wurden in Rundschreiben bekannt gegeben.