Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rentenversicherungsbericht, in dem die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dargestellt wird. Der Rentenversicherungsbericht wird aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (§ 154 SGB VI) erstellt. Er beinhaltet insbesondere folgende Aspekte:
- Modellrechnungen zur voraussichtlichen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage, des Beitragssatzes und des Sicherungsniveaus vor Steuern in den künftigen 15 Kalenderjahren, die auf den Einschätzungen der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung basieren. Bei diesen Modellrechnungen handelt es sich um modellhafte Vorausberechnungen, nicht aber um Prognosen der zukünftigen finanziellen Entwicklung.
- Der Rentenversicherungsbericht liefert zudem ausführliches Datenmaterial zur aktuellen Entwicklung der Rentenbeziehenden und der Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Beschäftigung Älterer. Der Tabellenanhang zum Rentenversicherungsbericht steht ab dem Jahr 2025 auch zum Download unter Statistiken (Open Data) - BMAS zur Verfügung.
Der Rentenversicherungsbericht wird einmal je Wahlperiode um den Alterssicherungsbericht ergänzt. Der Alterssicherungsbericht gibt einen Überblick über die Finanzierung und die Leistungen der ganz oder teilweise öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme und über die Einkommenssituation der Personen, die Leistungen aus diesen Systemen beziehen. Er stellt zudem die Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus typischer Rentner dar.