Rente

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Finanziert wird die Betriebsrente, wie der Lohn, grundsätzlich vom Arbeitgeber. Daneben haben Beschäftigte das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Mischfinanzierungen sind möglich und in der Praxis auch weit verbreitet.

Anders als die gesetzliche Rente ist die Betriebsrente nicht gesetzlich verpflichtend. Sie muss vielmehr jeweils arbeitsvertraglich vereinbart werden. Der Anspruch eines Beschäftigten auf eine Betriebsrente kann dabei im konkreten Arbeitsvertrag geregelt sein, aber auch zum Beispiel in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. In den meisten Branchen bestehen mittlerweile Tarifverträge zur Betriebsrente.

Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber eine Betriebsrente organisieren kann. So kann er die Durchführung selbst in die Hand nehmen und seinen Beschäftigten am Ende des Erwerbslebens eine Betriebsrente unmittelbar auszahlen (sogenannte Direktzusage). Er kann aber auch Dritte mit der Organisation beauftragen. Solche Einrichtungen sind Unterstützungskassen, Lebensversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.