Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Fragestellung der beruflichen Verursachung von Krebserkrankungen bei Feuerwehreinsatzkräften geprüft. Nach gründlicher wissenschaftlicher Prüfung der im Jahr 2023 durch die Internationale Krebsagentur (IARC) veröffentlichten Monografie "Occupational Exposure as a firefighter", hat der ÄSVB in der 142. Sitzung am 24. September 2024 beschlossen, keine Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit aufzunehmen.
Der ÄSVB hat festgestellt, dass die vorhandene wissenschaftliche Evidenz zwar einen Zusammenhang nahelegt, aber die Expositionsszenarien bei Feuerwehreinsatzkräften äußerst unterschiedlich und komplex sind. Belastbare und konkrete Aussagen zu entsprechenden (kombinierten) Einwirkungen und bestimmten Krebsrisiken gemäß des Berufskrankheitenrechts können auf dieser Basis nicht getroffen werden. Es können zudem keine ausreichenden Dosis-Wirkungs-Beziehungen von Einwirkungen bzw. von Gefahrstoffen oder deren Kombinationen als Grundlage für eine neue Berufskrankheit „Krebserkrankungen bei Feuerwehreinsatzkräften“ abgeleitet werden. Gleichwohl gibt es auch heute schon Berufskrankheiten auf der Basis einzelner Einwirkungen und Gefahrstoffe, denen Feuerwehrleute ausgesetzt sein können. Auf diese Möglichkeit wird im folgenden Abschlussvermerk hingewiesen.
Vor diesem Hintergrund ist die wissenschaftliche Erkenntnislage insgesamt nicht ausreichend, um die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch für eine neue Berufskrankheit zu erfüllen.