Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Fragestellung der beruflichen Verursachung von Krebs des Nasenrachenraums (Nasopharynxkarzinom) sowie der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen (Sinonasalkarzinom) durch Formaldehyd geprüft. Nach wissenschaftlicher Prüfung der publizierten nationalen und internationalen Literatur hat der ÄSVB in der 143. Sitzung am 4. Dezember 2024 beschlossen, keine Beratungen über die Empfehlung einer neuen Berufskrankheit aufzunehmen.
Der ÄSVB hat festgestellt, dass die vorhandene tierexperimentelle wissenschaftliche Evidenz zwar einen Zusammenhang nahelegt. Dabei steht jedoch ein nicht-genotoxischer Wirkungsmechanismus im Vordergrund und bei niedrigen Konzentrationen ist kein Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten. Die epidemiologischen Studien zur Fragestellung des Risikos für Karzinome des Nasenrachenraums, der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Formaldehyd beim Menschen sind diversen methodischen Einschränkungen unterworfen, so dass derzeit keine sogenannte „besondere Personengruppe“ als Grundlage für eine Berufskrankheit ableitbar ist.
Vor diesem Hintergrund ist die wissenschaftliche Erkenntnislage insgesamt nicht ausreichend, um die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch für eine neue Berufskrankheit zu erfüllen.
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