Mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - am 1. Juli 2001 wurde das komplexe Rehabilitationsrecht weiterentwickelt. Vor dem Hintergrund der politischen Vorgabe der Kostenneutralität für das SGB IX entschied sich der Gesetzgeber dafür, dass für die Leistungen, die behinderten Menschen zu gewähren sind, die bisherigen Leistungsträger auch zukünftig zuständig bleiben. Als zentraler infrastruktureller Dreh- und Angelpunkt dafür sind Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation vorgesehen. Sie sollen von den Rehabilitationsträgern ortsnah und flächendeckend eingerichtet werden und eine umfassende, bürgernahe und barrierefreie Beratung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen und ihrer Angehörigen gewährleisten. Der vorliegende Bericht wertet die Einrichtung und Arbeitsweise der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation wissenschaftlich aus.
Teilhabe
Einrichtung und Arbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation
Mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) am 1. Juli 2001 wurde das Rehabilitationsrecht weiterentwickelt.